Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 219

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Die Regierungsvorlage zum Tierversuchsgesetz sieht zwar vor, dass die Tier­schutz­ombudsfrauen und Tierschutzombudsmänner in die Tierschutzkommission des Bundes eine Vertreterin bzw. einen Vertreter entsenden können und regelmäßig durch die zuständigen Behörden über alle Kontrollen bei Tierversuchen informiert werden müs­sen. Sie werden aber nicht über die Genehmigungsverfahren für Tierversuche infor­miert.

Die Tierschutzombudspersonen haben daher in einer gemeinsamen Stellungnahme an das Bundesministerium appelliert, dass auch für Versuchstiere eine derartige Institution geschaffen wird. Es ist völlig unverständlich, warum Heimtiere und Nutztiere eine Ombudsschaft haben aber Versuchstiere nicht.

Daher soll die Regierungsvorlage so abgeändert werden, dass Tierschutzombuds­frauen und Tierschutzsombudsmänner eine Parteienstellung auch in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz erhalten.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Wissenschaft und Forschung wird ersucht, die Tierschutz­ombudsfrauen und Tierschutzsombudsmänner nicht nur über die Kontrollen durch die zuständigen Behörden zu informieren sondern auch eine Parteienstellung in allen Verfahren nach dem Tierversuchsgesetz einzuräumen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Kaufmann-Bruckberger. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.40.55

Abgeordnete Elisabeth Kaufmann-Bruckberger (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Zu Frau Kollegin Cortolezis-Schlager möchte ich sagen: Ich gebe Ihnen vollkommen recht, wenn Sie in Ihrer Pressemitteilung sagen, die „Tierversuchsgesetznovelle () nimmt Tierschutz ernst“.

Wir haben ja bereits eines der strengsten Tierversuchsgesetze im europäischen Vergleich. Tierversuche für Kosmetika sind in Österreich strengstens verboten, und das ist auch gut so. Es ist jedoch für wissenschaftliche Zwecke, zum gesundheitlichen Wohl der Menschen wichtig beziehungsweise unumgänglich, Tierversuche sehr wohl zu machen, insofern es keine Ersatzmethoden gibt.

Man muss jetzt natürlich auch fragen, ob Tierversuche Tierquälerei sind oder unver­zichtbar für die Forschung. Die Volkskrankheit Krebs ist die zweithäufigste Todesur­sache in Österreich. Ohne Tierversuchsreihen könnte man keine Krebsmedikamente herstellen, und wir wüssten wahrscheinlich auch nicht, wie man einen Tumor überhaupt entfernt.

Wir wissen, dass es heute ungefähr 40 000 Menschen sind, die in Österreich an Krebs erkranken. Diese Menschen haben die Hoffnung, geheilt zu werden, und diesen Menschen sind wir auch verpflichtet. Wir müssen in diesem Bereich sogar noch weitere Forschungstätigkeiten forcieren.

 


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