Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 220

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Es gibt natürlich die Alternativen wie Zell- und Gewebekulturen, Computersimulation oder auch die Forschung an Schlachthofmaterial. Aber man kann nun mal nicht überall auf Ersatzmethoden zurückgreifen, ganz ersetzen können wir die Tierversuche leider noch nicht. Ich gehe außerdem noch davon aus, dass keiner der Forscher Tierver­suche mit Leidenschaft macht; aber wie gesagt, sie sind eben notwendig.

Im Bereich der Forschung an Tieren konnten Wirkstoffe erforscht werden, die zur AIDS-Therapie positiv beitragen, aber auch Impfstoffe wie verschiedene Antibiotika konnten so getestet werden.

Wir müssen sagen, dass Tierversuche grausam und daher einerseits aus ethischen Gründen abzulehnen sind. Aber auf der anderen Seite: Wo wäre die Medizin heute, wenn es sie nicht geben würde? Und wie würde jeder Einzelne von uns reagieren, wenn die Diagnose lauten würde: Noch sechs Monate!? Diese Frage muss sich jeder selbst beantworten.

Aus unserer Sicht ist es durchaus begrüßenswert, dass der Tierschutz in dieser Novelle, wie gesagt, sehr ernst genommen wird, dass mit dieser Novelle auch der Umgang mit den Tieren, die experimentellen Zwecken dienen, neu geregelt wird, dass es detaillierte Regelungen zur Unterbringung und Pflege gibt und dass Tierversuche in vier Schweregrade eingeteilt werden. Auch die Feststellung über zulässige Methoden zur möglichst schmerzlosen Tötung und vor allem die Verstärkung der nationalen Kontrollen sind aus unserer Sicht durchaus begrüßenswert. (Beifall beim Team Stronach sowie des Abg. Eßl.)

19.44


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Zu einer Stellungnahme hat sich Herr Bundes­minister Dr. Töchterle zu Wort gemeldet. – Bitte.

 


19.44.23

Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Dr. Karlheinz Töchterle: Herr Präsident! Hohes Haus! Wir haben, wie schon gesagt wurde, hier kein neues Tierversuchsgesetz zu beschließen, sondern unser Tierversuchsgesetz einer Richtlinie der Europäischen Union anzupassen. Wenn wir das bis zum 1. Jänner 2013 machen, dann sind wir noch in der Zeit. Ich weiß, dass bisher auch die anderen Mitgliedsländer dafür ähnliche Zeitabläufe haben wie wir. Wir hinken also noch nicht nach.

Der Vorteil dieser Anpassung ist es, dass damit die Tierversuchsgesetze innerhalb der Europäischen Union harmonisiert werden. Das ist für alle Betroffenen und Beteiligten günstig, weil dadurch eine gewisse Gleichförmigkeit entsteht. Das nützt einerseits den Tieren und damit den Anliegen der Tierschützer, weil nun nicht ausgewichen werden kann in Länder mit niedrigeren Standards – zumindest nicht innerhalb der Euro­päischen Union, wo wir das regeln können. Andererseits werden durch diese Anpas­sung für die Forschung und für die Pharmaindustrie ähnliche Rahmenbedingungen geschaffen. Das Ganze ist also etwas Gutes.

Wir haben versucht, innerhalb des Rahmens, der uns hier gegeben ist, sowohl den Interessen der Tierschützer als auch den berechtigten Interessen der Forschung und der Pharmaindustrie, die ja doch viele Arbeitsplätze auch in Österreich schafft, Rechnung zu tragen. Das war ein schwieriges Unterfangen.

Vor allem haben natürlich die Tierschützer hier die Möglichkeit gesehen, ihr Anliegen, das ich für sehr berechtigt halte, möglichst stark zur Geltung zu bringen, nämlich das Anliegen, Tierversuche nahezu unmöglich zu machen oder zu verbieten, um das Tierleid hintanzuhalten.

Ich verstehe dieses Anliegen und habe mit den Tierschützern sehr, sehr viele Ge­spräche geführt. Es sind auch im Begutachtungsverfahren sehr, sehr viele Stellung-


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