Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Haubner, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbettung der Kinderhospizbewegung in das österreichische Gesundheitssystem
eingebracht zum Tagesordnungspunkt 32 Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2001 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozialversicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geändert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 – SVÄG 2012) (2102 d.B.)
Die Hospizbewegung begleitet sterbende Menschen und ihre Familien im Sinne eines würdevollen Todes. Die Kinder-Hospizbewegung steht Kindern, Jugendlichen und ihren Angehörigen bei. Derzeit stellt sich die palliative Versorgung lebensverkürzend erkrankter Kinder im österreichischen Gesundheitssystem nur zersplittert dar. Eltern pflegen ihr sehr krankes Kind zu Hause, wenn sie es nicht einer Pflegeeinrichtung anvertrauen wollen. Bei Aufnahmen in Kinderkrankenhäusern droht der hohe Pflegeaufwand deren Rahmen zu sprengen, zusätzlich ist die palliative Begleitung systemfremd und nicht im Arbeitsauftrag der Einrichtungen enthalten. Es gibt osterreichweit keine Kinderpalliativbetten und kein stationäres Kinderhospiz, das Kinder und seine Familien oder das erkrankte Kind allein längerfristig aufnimmt, und hilft die betroffenen Eltern und Familien zu entlasten. Auch gibt es kein Tageshospiz für Kinder und Jugendliche.
Alle Einrichtungen, die kinderpalliative Dienste und Betten anbieten, beruhen auf privater Organisation und sind großteils spendenfinanziert. Es gibt somit keine Einrichtung, die Familien mit palliativen Kindern und Jugendlichen entlastet und die gleichzeitig im Gesundheitssystem verankert ist. In Österreich stehen leider keine konkreten Zahlen zur Verfügung. Nach einer Hochrechnung - basierend auf Zahlen, die vom Deutschen Kinderhospizverein erhoben wurden - sind es allein in Wien und Umgebung ca. 600 Familien, in denen ein Kind mit lebensverkürzender Erkrankung lebt.
Die Kinderhospizbewegung begleitet diese Familien, die ihre Kinder zu Hause pflegen sowohl pflegerisch, medizinisch als auch psycho-sozial durch geschulte Ehrenamtliche und durch qualifizierte Professionisten. Die mobile Kinderhospizbewegung vernetzt das bestehende medizinische, psychosoziale und pflegerische Betreuungsangebot und ergänzt fehlende Dienste. Es ermöglicht eine optimale Betreuung, die den Bedürfnissen der Familie entspricht.
Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert mit den Ländern und dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Verhandlungen einzutreten, um die Einbeziehung von Kinderhospizen in das österreichische Gesundheitssystem, sei es als eigene Einrichtung oder im Rahmen von bestehenden Hospizeinrichtungen, zu verwirklichen.“
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