Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 242

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Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Haubner, Dr. Belakowitsch-Jenewein, Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen betreffend Einbettung der Kinderhospizbewegung in das österreichische Gesundheitssystem

eingebracht zum Tagesordnungspunkt 32 Bericht des Gesundheitsausschusses über die Regierungsvorlage (2001 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozial­versicherungsgesetz, das Gewerbliche Sozialversicherungsgesetz, das Bauern-Sozial­versicherungsgesetz und das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz geän­dert werden (Sozialversicherungs-Änderungsgesetz 2012 – SVÄG 2012) (2102 d.B.)

Die Hospizbewegung begleitet sterbende Menschen und ihre Familien im Sinne eines würdevollen Todes. Die Kinder-Hospizbewegung steht Kindern, Jugendlichen und ihren Angehörigen bei. Derzeit stellt sich die palliative Versorgung lebensverkürzend erkrankter Kinder im österreichischen Gesundheitssystem nur zersplittert dar. Eltern pflegen ihr sehr krankes Kind zu Hause, wenn sie es nicht einer Pflegeeinrichtung an­vertrauen wollen. Bei Aufnahmen in Kinderkrankenhäusern droht der hohe Pflege­aufwand deren Rahmen zu sprengen, zusätzlich ist die palliative Begleitung system­fremd und nicht im Arbeitsauftrag der Einrichtungen enthalten. Es gibt osterreichweit keine Kinderpalliativbetten und kein stationäres Kinderhospiz, das Kinder und seine Familien oder das erkrankte Kind allein längerfristig aufnimmt, und hilft die betroffenen Eltern und Familien zu entlasten. Auch gibt es kein Tageshospiz für Kinder und Jugendliche.

Alle Einrichtungen, die kinderpalliative Dienste und Betten anbieten, beruhen auf pri­vater Organisation und sind großteils spendenfinanziert. Es gibt somit keine Einrich­tung, die Familien mit palliativen Kindern und Jugendlichen entlastet und die gleich­zeitig im Gesundheitssystem verankert ist. In Österreich stehen leider keine konkreten Zahlen zur Verfügung. Nach einer Hochrechnung - basierend auf Zahlen, die vom Deutschen Kinderhospizverein erhoben wurden - sind es allein in Wien und Umgebung ca. 600 Familien, in denen ein Kind mit lebensverkürzender Erkrankung lebt.

Die Kinderhospizbewegung begleitet diese Familien, die ihre Kinder zu Hause pflegen sowohl pflegerisch, medizinisch als auch psycho-sozial durch geschulte Ehrenamtliche und durch qualifizierte Professionisten. Die mobile Kinderhospizbewegung vernetzt das bestehende medizinische, psychosoziale und pflegerische Betreuungsangebot und ergänzt fehlende Dienste. Es ermöglicht eine optimale Betreuung, die den Bedürf­nis­sen der Familie entspricht.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Der Bundesminister für Gesundheit wird aufgefordert mit den Ländern und dem Bun­desminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz in Verhandlungen einzutre­ten, um die Einbeziehung von Kinderhospizen in das österreichische Gesundheits­system, sei es als eigene Einrichtung oder im Rahmen von bestehenden Hospizein­richtungen, zu verwirklichen.“

 


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