Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 247

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2. Im § 348 Abs. 1 in der Fassung des Art. 2 Z 31 wird nach dem Ausdruck „85a Abs. 2,“ der Ausdruck „102a Abs. 5,“ eingefügt.

3. Im Art. 3 wird nach der Z 5 folgende Z 5a eingefügt:

»5a. § 98 Abs. 5 lautet:

„(5) Das tägliche Wochengeld nach Abs. 3 beträgt 50 € und ist in den Fällen des Abs. 4 in einem Betrag im nachhinein, in allen übrigen Fällen jeweils nach Vorlage des Nach­weises über den ständigen Einsatz der Hilfe im Sinne des Abs. 3 auszuzahlen. An die Stelle dieses Betrages tritt ab 1. Jänner eines jeden Jahres, erstmals ab 1. Jänner 2014, der unter Bedachtnahme auf § 47 mit dem jeweiligen Anpassungsfaktor (§ 45) vervielfachte Betrag.“«

4. Im § 340 Abs. 1 in der Fassung des Art. 3 Z 9 wird nach dem Ausdruck „95 Abs. 4 und 4a,“ der Ausdruck „98 Abs. 5,“ eingefügt.

Begründung

Zu Art. 2 Z 28a und 31 und Art. 3 Z 5a und 9 (§§ 102a Abs. 5 und 348 Abs. 1 GSVG, §§ 98a Abs. 5 und 340 Abs. 1 BSVG):

Nach der geltenden Rechtslage beträgt das Wochengeld für Selbständige täglich 26,97 Euro (Wert 2012). Entsprechend dem Beschluss der Bundesregierung im Rahmen ihrer Klausur am 9. November 2012 soll zur Verbesserung der sozialen Absicherung für den Fall der Mutterschaft das tägliche Wochengeld für Selbständige auf 50 Euro angehoben werden.

Auf Grund dieser Maßnahme wird - auf der Grundlage der Gebarungs­vorschau­rech­nung für die Jahre 2013 und 2014 per 15. November 2012 - bei der Sozialversiche­rungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft der Aufwand für Wochengeld auf jährlich 14 bis 15 Millionen Euro steigen; die finanzielle Mehrbelastung beträgt jährlich rund 6,5 Millionen Euro. Bei der Sozialversicherungsanstalt der Bauern wird der Aufwand für Wochengeld auf jährlich rund 6 Millionen Euro steigen; die finanzielle Mehrbelastung beträgt jährlich rund 2,7 Millionen Euro.

Nach § 39a Abs. 4 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 sind hievon 70 % der Aufwendungen für diese Leistung aus Mitteln des Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen zu ersetzen.

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Themessl. 2 Minu­ten Redezeit. – Bitte.

 


20.50.37

Abgeordneter Bernhard Themessl (FPÖ): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Werte Kolleginnen und Kollegen! Soziale Absicherung von Kleinst- und Kleinunter­nehmerinnen und -unternehmen ist sehr wichtig. Durch die Erhöhung des Wochen­geldes und durch die Einführung des Krankengeldes passiert das mit diesem Abänderungsantrag, und diesem werden wir auch zustimmen.

Aber interessant ist schon, Herr Bundesminister, aus welchem Topf Sie das bezahlen. Sie bezahlen das aus der AUVA. Das heißt, im Prinzip zahlen sich das die Unter­nehmerinnen und Unternehmen selbst. Die AUVA ist nicht dazu da, solche Sachen zu finanzieren. Das gehört ganz anders finanziert. Sie wissen das. Die AUVA-Beiträge


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