Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 249

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brauchen wir als weitere Maßnahmen eine Senkung der Mindestbeitragsgrundlage bei der Pensions- und Krankenversicherung und die Abschaffung der Selbstbehalte.

Wir laden Sie alle ein, unseren Antrag zur Einführung des Krankengeldes ab dem 4. Tag für Unternehmungen mit bis zu 4 MitarbeiterInnen heute zu unterstützen. Peter Haubner, dich lade ich persönlich ein! (Beifall bei den Grünen.)

20.55


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als Nächster gelangt Herr Abgeordneter Hechtl zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.55.38

Abgeordneter Johann Hechtl (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundes­minister! Geschätztes Hohes Haus! Mit dem Sozialrechts-Änderungsgesetz werden wesentliche und bedeutende Änderungen und neue Bestimmungen beschlossen. Diese bringen mehr soziale Sicherheit für die Dienstgeber mit dem Krankengeld, eine finanzielle Entlastung beim Service-Entgelt für die Mitversicherten, eine flächen­deckende Versorgung und auch medizinische Ausweitung durch die Zahnambulatorien und mehr Sicherheit für die Konsumenten beim Kauf von Arzneimitteln mit sich.

Es wurde heute schon sehr oft das Krankengeld für die Selbstständigen angesprochen und von verschiedenen Seiten beleuchtet. Aber man kann es betrachten, wie man will, eines ist klar: Mit dieser Gesetzesmaterie wird erstmals in Österreich festgelegt, dass Unternehmen ein Krankengeld beziehen können – eine Unterstützung, die gerade den Ein-Personen-Unternehmen, den Kleinstunternehmen und den kleinen Unternehmen zugutekommt. Und ich meine, es ist deshalb heute ein historischer Tag.

Meiner Auffassung nach ist mit dem Rückersatzanspruch der Gewerblichen Sozial­versicherung gegenüber der Unfallversicherung ein wichtiger Punkt gesetzt, womit klar zum Ausdruck gebracht wird, dass die Solidarität innerhalb der Sozialversicherungs­träger gewährleistet wird und dass die hohe Qualität und Stabilität in der Sozialver­sicherung bestätigt werden.

Mit den Ausweitungen im zahnmedizinischen Bereich werden, wie schon angeführt, Lücken geschlossen. Für mich und für unsere Fraktion macht es Sinn, Herr Kollege Karlsböck, dass, wenn jemand einen Zahn verliert, er in ein Zahnambulatorium gehen kann und eine weiße Krone eingesetzt bekommt, damit er seine Tätigkeit, wie zum Beispiel am Bankschalter, wieder verrichten kann. Für uns macht es aber auch großen Sinn, wenn eine Korrektur im Gebiss im Zahnambulatorium durchgeführt werden kann, damit die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben wieder möglich ist. Meiner Überzeu­gung nach macht es auch großen Sinn, wenn Kinder die kieferorthopädische Behand­lung im Zahnambulatorium erhalten können.

Geschätzte Damen und Herren! Mit den gesetzlichen Bestimmungen unterstreichen wir einmal mehr das gute Sozialsystem in Österreich, auf das wir sehr stolz sein können. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

20.58


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Donabauer. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


20.58.22

Abgeordneter Karl Donabauer (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Über die Gesundheitspolitik muss sich in diesem Land wahrlich niemand beklagen. Die ist, glaube ich, umfassend, leistungsstark und auch zielorientiert. Die Sorgen, die wir haben, betreffen die Nachhaltigkeit, die Finanzierung und auch die Zielsteuerung. In der letzten Gesundheitsausschusssitzung


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