Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 258

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aus dem Grund, dass nicht nur die selbständigen Apotheker, sondern auch die angestellten Apotheker diese Änderung sehr breit ablehnen.

Frau Kollegin Oberhauser! Sie haben gesagt, Sie haben mit dem Präsidenten des europäischen Apothekerverbandes gesprochen, die sind sehr dafür. – Das stimmt nicht, das ist unrichtig! Ich habe gestern mit ihm telefoniert, und er hat seine Argu­mente, die dagegen sprechen, bestätigt und noch verstärkt.

Die Argumente liegen auf der Hand: der fehlende Kontakt Patient zu Apotheker, der Verlust der Beratungsqualität, ungeeignete Versuche der Selbstbehandlung mit hohen Folgekosten. (Abg. Dr. Oberhauser: Verpflichtende Beratung! Erstmalig, bitte!) – Frau Kollegin, die Apotheker sind dagegen. Ihre Argumente sind: Bestellung von Medika­men­ten aufgrund verlockender Angebote, Fehler bei der Anwendung von Medika­menten, und dazu kommt, die E-Medikation wird ad absurdum geführt.

Aus diesem Grund, Frau Kollegin, auch weil es sowohl die selbständigen als auch die angestellten Apotheker nicht wollen, haben wir diesen Entschließungsantrag einge­bracht, in dem gefordert wird, den Versandhandel in Österreich nicht zu legalisieren. – Bitte, unterstützen Sie diesen Antrag! (Beifall beim BZÖ.)

21.26


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Durch­schlag. – Bitte.

 


21.26.39

Abgeordnete Claudia Durchschlag (ÖVP): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Wie bereits erwähnt worden ist, erfolgt dieser Beschluss heute hinsichtlich der Umsetzung der EU-Richtlinie 2011/62, die wir bis 2. Jänner in nationales Recht umsetzen sollten und müssen.

Jetzt kann man zum Internethandel von Medikamenten stehen, wie man will, Tatsache ist, dass wir hier unter einem gewissen Zugzwang stehen, zumindest was den zeitlichen Faktor angeht. Mit dieser Beschlussfassung stellen wir – und das hat Kollege Maier schon gesagt – Chancengleichheit her zwischen ausländischen und inländischen Apotheken. Medikamentenbestellungen über das Internet waren ja bis jetzt aus dem Ausland bereits möglich, allerdings ohne die strengen Auflagen, die wir mit diesem Beschluss sicherstellen. Ich bin sehr froh, dass es hier nur um nicht rezeptpflichtige Medikamente geht, dass wir nur diese für den Verkauf freigeben, denn ich möchte nicht, dass wir wie beispielsweise in Spanien Antibiotika einfach so kaufen können.

Wir haben durch die Einführung eines Logos für diese österreichischen Internet­apotheken dafür gesorgt, dass die Menschen sicher sein können, dass keine Scharla­tane gefälschte Medikamente anbieten können, wie wir das ja durchaus aus dem Ausland kennen.

Mit dem Beschluss über die Elektronische Gesundheitsakte Elga – sie ist schon erwähnt worden – haben wir den Bereich der E-Medikation sehr verbessert. Dadurch, dass alle – also rezeptpflichtige und nicht rezeptpflichtige – Medikamente ins System eingespielt werden müssen, können Wechselwirkungen vermieden werden. Mit diesem Gesetzesbeschluss heute stellen wir sicher, dass auch jene Medikamente, die übers Internet bestellt werden, also die nicht rezeptpflichtigen, in der Elektronischen Gesundheitsakte aufscheinen müssen. Das heißt, auch hier steht die Sicherheit der Patienten an oberster Stelle.

Doch: kein Licht ohne Schatten! Ich hätte mir gewünscht, dass es bereits heute zu einer Verordnungsermächtigung des Bundesministers kommt, in der er bestimmte Substanzen vom Fernabsatz ausnehmen kann, und zwar dann, wenn es sich um besonders beratungsintensive rezeptfreie Medikamente wie beispielsweise die Pille


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