Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 259

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danach oder Migränetherapeutika handelt. Das wäre aus EU-rechtlicher Sicht durch­aus möglich. Als gelernte Österreicherin weiß ich allerdings, dass manche Dinge etwas länger dauern. Ich hoffe auf eine natürlich EU-konforme Lösung nächstes Jahr.

Alles in allem kann man aber sagen: Es ist ein sehr gutes Gesetz, das die Sicherheit der Patientinnen und Patienten nicht aus dem Auge verliert, den österreichischen Apotheken einen Fernabsatz ermöglicht und damit Chancengleichheit mit den ausländischen Apotheken herstellt und auch den EU-Richtlinien entspricht. (Beifall bei der ÖVP.)

21.29


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Ich denke, dass alle über ihre Restredezeiten Bescheid wissen, trotzdem mache ich darauf aufmerksam, dass SPÖ noch 5 Minuten, FPÖ noch 1 Minute und Grüne ebenfalls noch 5 Minuten Restredezeit haben. Das nur zur Orientierung.

Zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Grünewald. – Bitte.

 


21.29.43

Abgeordneter Dr. Kurt Grünewald (Grüne): Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Gesundheitsminister! Wir beschließen jetzt mehrere Regelungen, die Arzneimittel betreffen und die, wie ich finde – ich hoffe, ich schockiere Sie nicht –, alle drei sehr gut und auch dringend notwendig sind.

Die erste Regelung betrifft die Qualität der Herstellung, des Vertriebes und der Kon­trolle von Arzneimitteln. Der Kennzeichnungspflicht, der Qualitätssicherung, der Kontrolle durch das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen sind sehr präzise Auflagen gemacht worden. Ich gebe auch einigen recht, dass dieses Bundesamt und AGES an die Grenzen ihrer Arbeitsfähigkeit stoßen, es aber hervorragende Möglich­keiten gäbe, hier zu Geldern zu kommen. Vielleicht kann man einmal ein bisschen querdenken. Es liegen ungeheure Datenmengen über angewandte Forschung verwert­bar vor, und es gibt Förderprogramme wie „Bridge“ oder die Forschungsför­derungs­gesellschaft, wo Gelder zu lukrieren wären. Es wäre nämlich gut, die Arbeit dieser Gesellschaften oder Institute auch wissenschaftlich und für Publikationen nützen zu können. Ich würde das wirklich sehr begrüßen.

Fälschungen und Manipulationen werden immer schwieriger durch dieses Gesetz. Daher muss man auch die Juristen des Hauses loben und ihnen dankbar sein.

Der Fernabsatz von Arzneimitteln ist gängiges EU-Recht, und wir lügen uns wirklich in die Tasche, wenn wir das negieren. Wir können deswegen nicht aus der EU austreten, das wäre ein billiger Grund. Auch der Widerstand der Apotheker ist nicht mehr so, wie er am Anfang war. Der Gesetzgeber hat die Handlungsspielräume, die verbleiben, maximal ausgenutzt und ausschließlich Apotheken dazu ermächtigt, diesen Handel zu betreiben. Die Apotheken können diesen nutzen, sie können davon profitieren, sie können und müssen beraten. Auch die Sicherheit der Patienten ist gesichert durch die Speicherung sozusagen aller Sicherheitscodes oder Informationen – und somit werden wir dem Gesetz zustimmen. Mein Kollege Dieter Brosz schaut mich auch schon ganz streng an. (Beifall bei den Grünen.)

21.32


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Spindel­berger. – Bitte.

 


21.32.21

Abgeordneter Erwin Spindelberger (SPÖ): Meine Damen und Herren! Wie von meinen Vorrednern schon mehrmals betont, sind in Österreich bisher keine Arzneimit-


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