Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll185. Sitzung / Seite 257

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Es gibt keine Versorgung für Behinderte, es gibt keine Versorgung in Narkose, es gibt auch keine Versorgung für Kinder, die besonders ängstlich sind.

Das wäre eigentlich einmal eine sinnvolle Gesetzgebung gewesen. Vielleicht überlegen Sie es sich einmal und weiten das aus, damit das in den Zahnambulatorien angeboten werden kann, damit auch wirklich eine optimale Versorgung für die Gesamtbevöl­kerung gegeben ist. (Beifall bei der FPÖ.)

21.22


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Maier. – Bitte.

 


21.22.24

Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kollegin, ich glaube nicht, dass die Bevölkerung verwirrt ist, sondern ich glaube vielmehr, dass die Freiheitliche Partei in dieser Frage mehr als verwirrt ist. Man muss klar unterscheiden, worum es beim Fernabsatz geht.

Derzeit, Hohes Haus, gibt es eine klare Rechtslage, und die Rechtslage sieht so aus, dass österreichische Patienten oder Konsumenten im Ausland bereits über den Fernabsatz ganz legal Arzneimittel bestellen können. Die heutige Regelung, die jetzt beschlossen wird, sieht vor, dass öffentliche Apotheken – und ich betone: öffentliche Apotheken –, die einer besonderen Kontrolle unterliegen, ebenfalls über den Fern­absatz Arzneimittel verkaufen können. Damit sichern wir den Standort der öster­reichischen Apotheken ab.

Was Sie verwechseln, Frau Kollegin, sind die illegalen Internetportale. (Abg. Dr. Belakowitsch-Jenewein: Ich verwechsle gar nichts! Sie kennen sich halt nicht aus! Sie haben von nichts eine Ahnung!) Die illegalen Internetportale sind bereits jetzt verboten. Ich erinnere nur an die Zahlen der Zollbehörde, und die Zollbehörde ist erfolgreich bei der Beschlagnahme derartiger illegaler Arzneimittel.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Mit diesem Gesetz wird allerdings noch etwas anderes beschlossen, nämlich dass dieses miese, gefährliche Geschäft, nein, es ist ein widerliches Geschäft, mit gefälschten Arzneimitteln mit Hilfe gerichtlicher Strafbestimmungen unterbunden wird. (Beifall der Abg. Mag. Aubauer.)

Es war das eine Debatte, die sieben Jahre gedauert hat. Ich kann mich noch erinnern, als wir das zum ersten Mal im Finanzausschuss mit Herrn Kollegen Stummvoll dis­kutiert haben, als wir gesagt haben, wir brauchen gerichtliche Strafbestimmungen. Über die Europäische Union einerseits und über den Europarat ist uns das nun gelungen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Aus meiner Sicht sichern wir mit dieser Gesetzesvorlage die Patientensicherheit ab. Es wird sichere Arzneimittel geben. – Stimmen Sie dieser Regierungsvorlage zu! (Beifall bei der SPÖ.)

21.24


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Herr Abgeordneter Dr. Spadiut gelangt nun zu Wort. – Bitte.

 


21.24.55

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Frau Präsidentin! Herr Minister! Hohes Haus! Herr Kollege Maier, ich kann mir nicht vorstellen, dass sich Frau Kollegin Belakowitsch-Jenewein so irrt. Sie ist Ärztin. Ich bin zwar nicht ihr Anwalt, aber ich glaube schon, dass sie weiß, worum es geht. Auch ich weiß, worum es geht, und auch wir werden der Änderung des Apothekengesetzes nicht zustimmen können, und zwar


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