Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 237

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Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Finanzen, wird aufgefordert, dem Nationalrat eine Regierungsvorlage zuzuleiten, die den finanziellen Aufwand für die Sondertätigkeiten des Rechnungshofes so ausgleicht, dass die Kernaufgaben des Rechnungshofes keine Einbußen erleiden und dass im Bereich des BVG-MedKF-T dem Rechnungshof dahingehend eine Verwaltungsvereinfachung zuteilwird, in dem hinsichtlich der Erstellung der Liste der dem Rechnungshof bekann­ten und seiner Kontrolle unterliegenden Rechtsträger, samt der für die Erfassung der Rechtsträger erforderlichen Daten (Namen, Adressen, vertretungsbefugte Organe) eine Meldepflicht bei Neugründung oder bei Änderung ihres Status auferlegt wird.“

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Das wäre eine sinnvolle Sache, um dem Rechnungshof wieder die Möglichkeit zu geben, jene Tätigkeiten auszuüben, für die er da ist, nämlich Prüfungen durchzuführen, Potenziale zu heben, sodass wir hier im Sinne des Steuerzahlers agieren können. Eine solche Agitation hätte ich jetzt gleich parat, und ich möchte Sie darauf aufmerksam machen.

Am 23. Jänner ist bekannt geworden, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Diakonie ermittelt, weil es bei der Beratung von Asylwerbern zu Mehrfachverrechnungen gekommen sein soll, und zwar haben die Asylwerber Abtretungserklärungen zugunsten der Diakonie unterschrieben, die die Diakonie ermächtigt, zugesprochene Haftent­schädigungen von der Finanzprokuratur zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren. Auslöser des Ganzen ist, dass die Diakonie sagt, dass sie Beratungsaufwand hat, wenn jemand zu Unrecht in Schubhaft sitzt. Der Schubhäftling erhält dafür 660 €, und die Diakonie lässt sich das spenden. Es stellt sich die Frage, ob da Bundesmittel widmungsgemäß verwendet werden. Ich denke, es wäre interessant, dem nachzugehen. Das wäre eine Kernaufgabe des Rechnungshofes. Wir werden uns darüber noch einige Gedanken machen. (Beifall bei der FPÖ.)

18.22


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Wolfgang Zanger, Kolleginnen und Kollegen betreffend budgetäre Aufstockung und Unterstützung der Verwaltungstätigkeit im Bereich des § 1 Abs. 3 BVG Medienkooperation und Medienförderung (BVG-MedKF-T) für den Rechnungshof

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Rechnungshofausschusses über den Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2011/10 (III-277 d.B.) in der 187. Sitzung des Nationalrates am 30. Jänner 2013

 


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