Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 239

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Organe) eine Meldepflicht bei Neugründung oder bei Änderung ihres Status auferlegt wird.“

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Schenk. – Bitte.

 


18.22.28

Abgeordnete Martina Schenk (BZÖ): Herr Präsident! Herr Rechnungshofpräsident! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Zu Beginn meiner Rede möchte ich bemerken, dass es erfreulich ist, dass wir heute nicht zu mitternächtlicher Stunde die Rechnungshofberichte diskutieren, sondern zu einer Zeit, die einigermaßen okay ist und auch die Wichtigkeit des Rechnungshofs vielleicht hervorheben kann.

Dank seitens meiner Fraktion möchte ich dem Rechnungshof und seinen Mitarbeitern für die vier Berichte aussprechen, die wir heute hier zur Diskussion stehen haben und über die wir sprechen wollen.

Die Berichte sind teilweise schon älter und teilweise wurden ja auch schon Empfeh­lungen des Rechnungshofs umgesetzt, es hat auch schon Verbesserungen gegeben.

Eine Prüfung betrifft das AMS Wien. Dort hat der Rechnungshof Ineffizienz in vielen Bereichen festgestellt. Es wurde festgestellt, dass nicht nach den Aspekten der Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit vorgegangen wurde, was die Schulungsmaß­nah­men betrifft. Es hat da aber auch schon eine Reihe von Verbesserungen gegeben, wie wir im Ausschuss gehört haben.

Weiters wurde die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von jungen Erwachsenen beim AMS Tirol und in der Steiermark durchleuchtet, und auch da gab es Kritik vom Rechnungshof.

Ein Alarmzeichen, das aus diesem Bericht hervorgeht, ist meines Erachtens die Tatsache, dass nur rund 55 Prozent der jungen Arbeitslosen überhaupt über eine Berufsausbildung verfügen. Das ist schon eine Tatsache, die wir hier auch besprechen müssen und wo großer Handlungsbedarf für den Arbeits- und Sozialminister und die Bildungsministerin besteht. (Beifall beim BZÖ.)

Die Kosten für die medizinische Versorgung im Strafvollzug sprengen wirklich den Rahmen. Ich muss das hier ansprechen: Es gab eine Steigerung von über 150 Pro­zent bei den Versorgungskosten. 2009 waren es rund 8 900 € pro Häftling. Das ist das Dreifache der Behandlungskosten pro Österreicher, das ist ein Wahnsinn. Da muss eingespart werden! Frau Ministerin Karl hat im Ausschuss einige Schritte erläutert, die sie unternommen hat, um diesbezüglich eine Kostenreduktion zu erreichen. Es ist aber noch lange nicht alles erreicht. Auch die Kooperation mit den kaum ausgelasteten Heeresspitälern ist noch ausständig. Der Rechnungshof hat festgestellt, dass die Heeresspitäler nur zu rund 5 Prozent ausgelastet sind. Da muss man auch das Gespräch suchen und die Synergien viel besser nutzen.

Die Berichte zeigen – ich habe es schon angesprochen –, wie wichtig und richtig die Kontrolltätigkeit des Rechnungshofs ist, sie zeigen die positive Arbeit, die er leistet. Auch die Abgeordneten der Regierungsparteien sprechen dem Rechnungshof immer wieder Lob und Dank aus, bei den Umsetzungen der Empfehlungen ist es dann mit dem Lob nicht mehr so weit. Da wird es etwas ruhiger, vor allem dann, wenn sich der Rechnungshofpräsident erlaubt, den Vorschlag des verfassungsrechtlichen Spekula­tionsverbots zu kritisieren, weil er ihn eben für nicht ausreichend hält – dann kommt sehr wenig von den Regierungsparteien und wird diese wichtige Meinung des Herrn Rechnungshofpräsidenten abgetan. Dieses Gesetz betreffend das Spekulationsverbot,


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