Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 248

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Sehr geehrte Damen und Herren, das sind 230 000 Menschen, die während dieser Zeit nicht auf der Straße gestanden sind. Diese Maßnahmen haben den sozialen Frieden in Österreich gesichert.

Im Zeitraum von 2005 bis 2010 wurde das Budget für die aktive Arbeitsmarktpolitik von 630 Millionen € auf fast 1 Milliarde € erhöht. Dieser Kampf gegen die Arbeitslosigkeit ist uns auch in Zukunft sehr, sehr viel wert, sehr geehrte Damen und Herren!

Der Rechnungshof überprüfte zu Recht die Abwicklung dieser Kursmaßnahmen, und, es wurde schon gesagt, leider kam es dabei in einem Fall zu kriminellen Machenschaften, die durch entsprechende Verurteilungen auch abgeschlossen sind. Das AMS hat daraus die Konsequenzen gezogen und entsprechend reagiert, viele Maßnahmen gesetzt, vor allem die Kontrollmaßnahmen.

Das AMS tut darüber hinaus ungeheuer viel, um jungen Menschen weiter Chancen zu geben. Ich möchte nur Maßnahmen erwähnen wie das Lehrlingscoaching in Koope­ration mit verschiedensten Anbietern und Institutionen, oder im Bereich der Bildungs­politik die Maßnahmen Lehre mit Matura und die überbetrieblichen Lehrwerk­stätten, die geschaffen worden sind.

Aber vor allem sind es nach wie vor diese AMS-Kursmaßnahmen, die einen hohen Anteil am Kampf gegen die Arbeitslosigkeit vor allem junger Menschen haben. Das möge auch in Zukunft gesichert werden. – Ich danke Ihnen. (Beifall bei der SPÖ.)

19.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächste Rednerin gelangt Frau Abgeordnete Schittenhelm zu Wort. 4 Minuten. – Bitte.

 


19.02.50

Abgeordnete Dorothea Schittenhelm (ÖVP): Sehr geehrte Präsidenten! Geschätzte Damen und Herren! Wie immer hat auch dieses Mal der Rechnungshof, das heißt Herr Präsident Moser und sein Team, ganz exzellente und hervorragende Arbeit geleistet. Schaut man sich die Berichte an, sieht man, es wurde nicht nur ganz genau recherchiert, sondern auch geprüft, und es wurden auch entsprechende Empfehlungen abgegeben.

Das gilt auch für den Bereich, den ich mir genau angeschaut habe. Es geht um die Überprüfung des Beschaffungsvorgangs zur elektronischen Aufsicht, das heißt der Fußfessel. Hier wurde nicht beurteilt, ob diese elektronische Aufsicht, sprich Fußfes­sel, sich im praktischen Hausarrest bewährt hat oder nicht, sondern es geht einzig und allein darum, ob das Vergabeverfahren dem Bundesvergabegesetz entsprochen hat oder nicht.

Jawohl, das Vergabeverfahren hat dem Bundesvergabegesetz entsprochen, und dennoch hat der Rechnungshof sehr klar und kritisch aufgezeigt, dass letztendlich das ausgewählte Vergabeverfahren keinerlei schriftliche Vergabevermerke hat. Das heißt, hier wurde nicht entsprechend genau gearbeitet.

Auch beim Lenkungsausschuss, der ja vom Projektteam eingesetzt wurde, konnte nicht nachvollzogen werden – es war einfach nicht nachvollziehbar, weil keine Dokumentation da war –, welche Aufgaben, welche Verantwortlichkeiten und welche Zielsetzungen dieser Lenkungsausschuss eigentlich hatte. Was hatte der eigentlich zu erledigen? – Das war nicht nachvollziehbar.

Worauf der Rechnungshof ganz besonders hinweist, ist ein schwerwiegender Faktor, nämlich der Zeitdruck. Und zwar wurde am 7. April 2010 der Gesetzentwurf für diese elektronische Aufsicht zur Begutachtung versandt, und das Gesetz selbst ist aber bereits am 1. September 2010 in Kraft getreten. In dieser kurzen Zeitdauer ist es


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite