Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 249

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nahezu unmöglich, konkret und korrekt diese Vergabeverfahren umfassend durchzu­führen, vor allem auch dann, wenn es notwendig ist, eine Testung vorzunehmen. Das war in der Form nicht möglich.

Daher auch die Empfehlung des Rechnungshofes, dass zukünftig Beschaffungsvor­gänge erst dann eingeleitet werden sollen, wenn auch das entsprechende Gesetz beschlossen ist.

Ich meine, dass es wahrscheinlich auch andere Bereiche gibt, wo Anschaffungen getätigt werden, Verfahren eingeleitet werden, ohne dass wir als Gesetzgeber hierzu die Zustimmung gegeben haben.

Daher ist diese Kritik des Rechnungshofes nicht nur aufzunehmen, nicht nur anzu­nehmen, sondern das sollte auch für alle Beschaffungsvorgänge grundsätzlich so gehandhabt werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte heute aber auch auf das Thema Fußfessel an sich eingehen, denn ich weiß, dass gerade dieses emotionale Thema zu wenig diskutiert wird beziehungsweise zu wenig sachliche Informationen weiter­gegeben werden. Faktum ist, dass beim elektronisch überwachten Hausarrest der Antragsteller eine geeignete Unterkunft haben muss, einer Beschäftigung im Inland nachgehen muss und dass auch Personen, die mit dem Betroffenen, der eine Fußfessel trägt, in einem gemeinsamen Haushalt wohnen, schriftlich ihr Einverständnis geben müssen. Und es werden sehr wohl das soziale Umfeld, die möglichen Risikofaktoren überprüft. All das wird genau unter die Lupe genommen, um begangene Taten oder auch frühere Verurteilungen genauestens zu überprüfen.

Die Fußfessel ist in den letzten zwei Jahren angewendet worden, das heißt, mittlerweile sind 1 100 Personen in Österreich mit einer Fußfessel versehen worden. Zurzeit tragen 200 Personen in Österreich die Fußfessel. Ich hoffe sehr, dass es auch mit der neuen Novelle zum Strafvollzugsgesetz noch eine Verschärfung gibt, vor allem bei der Anwendung der Fußfessel für Sexualstraftäter. Wir wissen, das ist erst am Ende einer Strafe, sie müssen jedenfalls auch in Haft genommen werden, aber ich hoffe, dass es, so wie es die Frau Justizministerin angekündigt hat, eine verschärfte Vorgangsweise gegenüber Sexualstraftätern geben wird.

Ich meine auch, dass gerade der Bericht des Rechnungshofes in der Folge zeigen wird, wie weit sich diese Fußfessel auch tatsächlich etablieren konnte, wie weit die Erfolge damit gewährleistet sind.

Jedenfalls herzlichen Dank an Sie, sehr geehrter Herr Präsident Moser, und Ihr Team, es war wieder eine ausgezeichnete Arbeit. – Danke schön. (Beifall bei der ÖVP.)

19.07


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Lausch. 4 Minu­ten. – Bitte.

 


19.07.28

Abgeordneter Christian Lausch (FPÖ): Geschätzte Herren Präsidenten! Hohes Haus! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Zuhörerinnen und Zuhörer! In einem kann ich meiner Vorrednerin schon beipflichten, auch ich bedanke mich beim Rechnungshof für diesen umfassenden und sehr guten und sehr praxisnahen Bericht.

Man kann wirklich alles nachvollziehen, teilweise ist alles sehr schön umschrieben. Das muss man immer voraussetzen, dass der Rechnungshof natürlich gut prüft, aber auch in der Wortwahl eine feine Klinge führt. Trotzdem, wenn man das genauer liest und ein bisschen in die Praxis hineinschaut, liest es sich teilweise wie ein Horror­bericht.

 


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