Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll187. Sitzung / Seite 253

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einen Pflichtschulabschluss haben. Das sind meiner Meinung nach zu viele. Aber trotzdem ist hier auch mit dem AMS schon 2009 eine Kooperation entstanden, wo Schüler an AMS-Berufsinformationszentren kommen und sich beraten lassen können. Das Unterrichtsministerium wünscht sich, dass alle Schüler der 7. und 8. Schulstufe daran teilnehmen. Es ist aber so, dass seitens – und das muss man hier auch erwähnen – des Ministeriums für Arbeit und Soziales keine Zielvorgaben an das AMS gegeben sind. Das heißt, es kommen nur 19,3 Prozent der Schüler der 7. und 8. Schulstufe zu diesen wichtigen Beratungen. Das ist meiner Meinung nach zu wenig.

Zusammenfassend: Die Maßnahmen des AMS sind durchaus gut, es wird hier gut gearbeitet. Dennoch sind bei diesen Ansatzpunkten, von denen ich jetzt gesprochen habe, noch Verbesserungen notwendig, und dies müsste natürlich auch schnellst­möglich erledigt werden. (Beifall bei der ÖVP.)

19.21


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Ing. Kaipel zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


19.21.18

Abgeordneter Ing. Erwin Kaipel (SPÖ): Herr Präsident! Herr Präsident des Rech­nungshofes! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Rechnungshof hat sich unter anderem auch der Kostenentwicklung der medizinischen Versorgung im Straf­vollzug gewidmet, mit dem Ergebnis, dass die Ausgaben in den Jahren 2000 bis 2010 von 29 Millionen auf 74 Millionen € angestiegen sind. Das bedeutet immerhin pro Häftling 8 400 €, und das bedeutet auch das Dreifache vom Rest der österreichischen Bevölkerung. Selbst bereinigt um den größten Kostenfaktor, nämlich die Unterbringung in psychiatrischen Anstalten, die etwa 50 Prozent der Gesamtausgaben ausmacht, beträgt die Zahl pro Häftling immer noch knapp 5 000 €.

Ebenso verhält es sich bei den Ausgaben für Medikamente. In den Jahren 2000 bis 2008 sind die Kosten dafür von 2,8 Millionen auf 8,2 Millionen € angestiegen, wobei die Substitutionstherapien einen deutlich steigenden Anteil davon ausmachen. In dem Zusammenhang wäre es durchaus interessant, zu wissen, zu welchem Ergebnis eine eingesetzte Arbeitsgruppe zur Entwöhnungsbehandlung gekommen ist.

Die Justizministerin hat im Ausschuss erklärt, dass Maßnahmen zur Kostenreduktion auf dem Weg sind. Das ist gut so. Jedenfalls ist aber sicherzustellen, dass etwa eine ordentliche Dokumentation im Bereich der Medikamente oder auch die Anpassung der Pauschalvergütungen der Länder im Zusammenhang mit den Behandlungen in den öffentlichen Krankenanstalten, die von ursprünglich 50 Prozent auf 20 Prozent zurückgegangen sind, wie auch die Umsetzung weiterer Empfehlungen des Rechnungshofes Teil der von der Justizministerin angekündigten Maßnahmen sind. (Beifall bei der SPÖ.)

19.23


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Mag. Letten­bichler. 4 Minuten. – Bitte.

 


19.23.40

Abgeordneter Mag. Josef Lettenbichler (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätzter Herr Präsident des Rechnungshofes! Hohes Haus! Auch ich widme mich – wie mein Vorredner – dem Bericht des Rechnungshofes bezüglich der medizinischen Versorgung und Betreuung im Strafvollzug. Dass Österreichs Gefängnisse teilweise überbelegt sind, wissen wir spätestens seit der gestrigen Berichterstattung im ORF-„Report“. Und dass dadurch die Kosten für die Häftlinge gerade im medizinischen Bereich sehr hoch und im Verhältnis zur durchschnittlichen Österreicherin und zum


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