Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 54

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Ich bitte jene Damen und Herren, die diesen Redezeitenregelungen die Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.

11.02.561. Punkt

Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (2110 d.B.): Bun­desgesetz, mit dem ein Bundesgesetz über die Eisenbahnbeförderung und die Fahrgastrechte erlassen und das Eisenbahngesetz 1957 geändert wird, und über den

Antrag 1786/A(E) der Abgeordneten Dr. Gabriela Moser, Kolleginnen und Kolle­gen betreffend Weiterentwicklung der Fahrgastrechte (2118 d.B.)

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zum 1. Punkt der Tagesord­nung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.

Wir gehen in die Debatte ein.

Als Erster zu Wort gelangt Herr Abgeordneter Heinzl. – Bitte.

 


11.03.36

Abgeordneter Anton Heinzl (SPÖ): Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Hohes Haus! Sehr geehrte Damen und Herren! Bereits seit 2010 erhalten Bahnkunden im Fernverkehr bei einer Verspätung von einer Stunde 25 Prozent des Fahrpreises retour und ab zwei Stunden sogar 50 Prozent. Ebenfalls seit 2010 erhalten Besitzer von Jahreskarten im Nahverkehr eine Entschädigung in der Höhe von 10 Pro­zent, wenn die Züge auf ihrer Strecke nicht zu mindestens 90 Prozent pünktlich sind. (Präsident Neugebauer übernimmt den Vorsitz.)

Dieses Gesetz, sehr geehrte Damen und Herren, war wirklich ein großer Erfolg. Bereits 2011 waren die ÖBB so pünktlich wie noch nie. 97 Prozent aller Züge kommen pünkt­lich an ihr Ziel, und Ähnliches gilt auch für 2012. Somit kann mit Freude festgestellt werden, die ÖBB sind die pünktlichste Bahn Europas. (Beifall bei der SPÖ.)

In den wenigen Fällen, sehr geehrte Damen und Herren, wo es zu Verspätungen kam, wurde im Bereich Fernverkehr eine Entschädigung in der Höhe von 365 000 € ausbe­zahlt, und im Regionalverkehr wurden 1 300 Pendlerinnen und Pendler mit insgesamt 29 200 € entschädigt.

Sehr geehrte Damen und Herren! Hohes Haus! Mit der aktuellen Novelle werden die Rechte der Pendlerinnen und Pendler abermals gestärkt. Davon profitieren täglich et­wa an die 540 000 Menschen. Zuverlässigkeit auf dem Weg zur Arbeit ist für die Pend­lerinnen und Pendler eben ganz besonders wichtig. Zukünftig werden bereits Entschä­digungen gezahlt, wenn die Pünktlichkeit unter 95 Prozent fällt statt bisher unter 90 Pro­zent.

Ebenfalls neu, sehr geehrte Damen und Herren: Pendlerinnen und Pendler mit Jahres­karten können künftig im Internet jederzeit kostenlos prüfen, ob auf ihrer Strecke der vorgegebene Pünktlichkeitsgrad tatsächlich erreicht wird. Die Jahreskartenbesitzer müssen sich nur einmal im System anmelden, dann erhalten sie am Ende des Jahres automatisch ihre Entschädigung.

Wichtig, sehr geehrte Damen und Herren: Die neuen Regelungen gelten für alle Bahn­unternehmen und nicht nur für die ÖBB. Ebenfalls neu ist der Fahrgastbeirat. Dieser Beirat kontrolliert nicht nur die Pünktlichkeit, sondern auch die Sauberkeit in den Zü­gen, den technischen Zustand und die Information für die Fahrgäste.

 


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