Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 56

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dere, wenn es zu Verspätungen kommt, der Umgang des Personals mit verärgerten Passagieren etwas freundlicher ist, wenn etwa mitten in der Nacht ein Zug vier Stun­den später aus dem Bahnhof losfährt, weil versehentlich ein Waggon rangiert wurde, der einen Defekt hat – das dauert vier Stunden, bis der Zug dann tatsächlich fährt –, und man dann vielleicht an die verärgerten Fahrgäste eine Flasche Wasser pro Person verteilt, statt 0,1 Liter Wasser pro Abteil, da es um diese Zeit am Bahnhof gar nichts zu kaufen gibt. Das ist bei der Westbahn, in der Schweiz und auch sonst bei privaten Un­ternehmen üblich, und ich hoffe, dass es hier auch bei den ÖBB noch zu Verbesserun­gen kommt.

Es ist erfreulich, dass endlich ein Fahrgastbeirat eingesetzt wird, der dann die Frau Bundesminister berät und die Fahrgastrechte und das, was die Fahrgäste brauchen, diskutieren kann und wird. Dies ist eine langjährige Forderung der ÖVP, und ich hoffe, dass auch in der Zusammenarbeit des Parlaments mit diesem Fahrgastbeirat für die Kundinnen und Kunden der Eisenbahnunternehmen noch weitere Verbesserungen er­wirkt werden können. – Danke vielmals. (Beifall bei der ÖVP.)

11.12


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Deimek. – Bitte.

 


11.12.08

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Bundesminis­terin! Das Fahrgastrecht ist ein zu Recht sehr wichtiges Thema. Wir haben daher auch nicht nur das Eisenbahnbeförderungsgesetz, sondern auch die entsprechenden flan­kierenden Maßnahmen im Eisenbahngesetz selbst.

Wenn wir von einem Dienstleister sprechen – und die ÖBB oder die Westbahn sind ja Mobilitätsdienstleister –, dann sollten wir einmal davon ausgehen, was der Kunde will, und nicht davon, was die Behörde oder das Unternehmen will. Der Kunde will von A nach B kommen in einer bestimmten Zeit, in einer bestimmten Art und Weise, und das ist zu erfüllen. Dafür zahlt er auch und dafür hat er aber auch das Recht, dass er diese Leistung entsprechend entgegennehmen kann.

Und da sagt manchmal auch der Regulator, über den diverse Beschwerden abzuhan­deln sind, das sei nach dem alten Gesetz nicht immer leicht gewesen. Fangen wir ganz vorne bei den Bahnhöfen an! – Manchmal war es für Eisenbahnunternehmen nicht im­mer leicht – wir sind ja jetzt in der liberalisierten Phase, noch nicht ganz so, wie die EU es will, aber zumindest über weite Strecken –, die ihnen aufgetragenen Kundma­chungs- und Informationspflichten im Sinne ihrer Fahrgäste auch wirklich zu erfüllen. – Ja bitte, was soll das? Auf der einen Seite gibt man irgendwelchen Unternehmen Auf­lagen, sie sollen die Kunden informieren, und am Bahnhof, dort, wo sie die Information übergeben wollen, geht es nicht. Daher ist es durchaus wichtig und richtig, dieses Ge­setz heute so zu beschließen.

Das Nächste ist, dass manchmal natürlich Bahnunternehmen gerne hätten, dass Be­schwerden anders abgehandelt werden sollen. Und wer sich diesen Schienenkontroll­bericht genau durchliest, der kommt drauf: So leicht ist es nicht, denn die Bahn hätte beispielsweise gerne gehabt, dass Witterung und technische Gründe in den Bereich der höheren Gewalt kommen und damit überhaupt von allen möglichen Abstandszah­lungen ausgenommen sind. – Das glaube ich schon, dass man es manchmal gerne hätte, dass Regen, Schneefall, Hagel, Nebel oder auch schönes Wetter als höhere Ge­walt abgetan werden, und deswegen hat man nicht pünktlich sein können und gibt es daher leider schon gar kein Geld.

Oder technische Gründe: Die Fahrgäste haben im Einzelfall, wenn etwas passiert, wenn beispielsweise eine Bremse oder dergleichen bricht, durchaus Verständnis, dass


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