Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 69

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11.56.49

Abgeordneter Dipl.-Ing. Gerhard Deimek (FPÖ): Herr Präsident! Frau Ministerin! Wir haben unter diesem Paket eine ganze Reihe von gesetzlichen Maßnahmen, denen wir in vielen Punkten zustimmen. Es gibt aber einige essenzielle Punkte, denen wir nicht, aber nicht im Geringsten zustimmen können. Daher werden wir erstens in zweiter Le­sung eine getrennte Abstimmung verlangen und zweitens in Summe dem Gesamtpa­ket unsere Zustimmung versagen.

Welche sind die Punkte, denen man durchaus zustimmen kann und die wir auch mittra­gen? – Das fängt bei der Parkerlaubnis für Hebammen an. Das ist eher ein urbanes Problem, denn auf dem Land bleiben sie stehen, wo sie es brauchen und nicht dort, wo es gerade zufälligerweise der Bürgermeister oder der Parksheriff erlaubt.

Wo wir auch zustimmen, das ist die neue Regelung betreffend Telefonieren am Rad. Wir sagen: Ja, wenn die Fahrradfahrer halbwegs gleichwertige Verkehrsteilnehmer sein wollen, dann muss das Telefonieren am Rad verboten sein. (Beifall bei Abgeord­neten der FPÖ.)

Zum Punkt betreffend Geschwindigkeitskontrollen in den Gemeinden wird Kollege Ve­nier noch etwas sagen.

Aber – jetzt kommen wir genau zu den Punkten, wo man sehr kritisch sein muss –: Be­gegnungszonen. Es gibt derzeit Fußgängerzonen und Wohnstraßen. Die Benützungs­pflicht von Radwegen kann aufgehoben werden, heißt es hier. Man kann Fahrradstra­ßen einrichten, die so wie Busstraßen oder eigene Busspuren sind.

Woher kommt denn das Ganze? – Das ist doch nichts anderes als eine verlängerte Te­lefonleitung vom Rathaus ins Parlament. Und wir sind bitte das Parlament! Wir machen die Bundesgesetzgebung. Es ist nicht unsere Aufgabe, irgendwelche Wiener Koali­tionsgeschichten, die Frau Stadträtin Vassilakou halt unbedingt durchziehen möchte, bundesweit zu machen. Wenn sie das in Wien machen möchte, dann soll dort die SPÖ mitstimmen, das ist lustig, das sollen sie sich ausmachen. Aber bundesweit haben wir wirklich andere Probleme. (Beifall bei der FPÖ.)

Da wir hier von einer Zweidrittelmaterie ausgehen, sind natürlich irgendwelche Opposi­tionsparteien nötig, um das Ganze beschließen zu können. Was passiert? – Die Grü­nen verhandeln, die Grünen verhandeln streng. Ich glaube, dass Frau Kollegin Moser durchaus fachlich streng verhandeln kann.

Aber was ist denn herausgekommen? – Da ist wieder einmal der Anruf von Frau Vassi­lakou gekommen und dann hat man sich gelegentlich auf drei Entschließungsanträge, nicht konkrete Gesetzesformulierungen – Entschließungsanträge! –, also Wünsche ans Christkind einigen können.

Nehmen wir den ersten Entschließungsantrag:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie wird ersucht, im In­teresse von blinden und sehbehinderten Menschen den § 48 StVO hinsichtlich der Anbringungshöhe von Straßenverkehrszeichen zu überprüfen und allenfalls Vorschlä-
ge () zuzuleiten.“

Na ja, grundsätzlich sind wir dafür. Der Antrag ist ja so weich formuliert, dass man schon fast nicht dagegen sein kann. Es ist eigentlich allem zuzustimmen, aber eine konkrete Geschichte ist das nicht. (Abg. Dr. Moser: Das ist sehr konkret! – Heiterkeit des Abg. Mag. Josef Auer.)

Es wird noch lustiger, es wird noch lustiger! – Kollege Auer, Zurückhaltung! – Die Frau Bundesministerin soll eine Studie machen. Sie wissen, wir stehen den Radfahrern sehr kritisch gegenüber, weil das die undiszipliniertesten Verkehrsteilnehmer sind. Gegen


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