sie natürlich möglichst viel Freiheit haben möchte, und ich nehme an, sie ist eine zivilisierte Drahteselreiterin, aber das ist leider nicht bei allen so.
Stellen Sie sich folgende Situation vor – das ist Ihnen als Autofahrer sicher auch schon einmal passiert –: Sie fahren mit dem Auto, schlechte Sicht, Sie kommen zu einem dieser gemeinsamen Rad- und Fußgängerübergänge, es regnet, es ist dunkel, die Bedingungen sind nicht optimal, und dann kommt ein Radfahrer, schwarz gekleidet, Sie nehmen in kaum wahr, und der schießt dann quer über die Straße rüber. Bei einer Vollbremsung ist klar, dass das Auto hinter Ihnen auf Ihres draufdonnert, weil der Fahrer zu wenig Abstand hält, was auch verständlich ist, was man ihm nicht einmal übel nehmen kann, denn wer rechnet schon damit, dass ein Radfahrer aus einer dunklen Gasse quer über die Straße schießt.
Das sind schon gefährliche Situationen, die meiner Ansicht nach sehr stark geahndet gehören. Wenn man nur Radfahrer-Rechte schafft, dann beschneidet man die Rechte des Autofahrers und er ist immer der Lackierte. Das Problem ist immer, dass der Autofahrer zu 99,9 Prozent eine Teilschuld auferlegt bekommt, und das sollte man auch einmal berücksichtigen – bei allem Verständnis für den Schutz des schwächeren Verkehrsteilnehmers. Die Frage ist auch, wer der schwächere Verkehrsteilnehmer ist, wenn ein Radfahrer gegen einen Fußgänger donnert; auch das gibt es. Da müsste man sicher noch einiges im Gesetz ändern und die Radfahrer-Rechte nicht nur nach oben schrauben, sondern auch einmal die anderen Verkehrsteilnehmer vor Radfahr-Rowdys schützen. Das wäre ein wichtiger Punkt.
Nichtsdestotrotz werden wir den meisten Anträgen zustimmen, ausgenommen jenem, den Frau Moser eingebracht hat. Ich finde es nicht zielführend, dass man wegen Handytelefonierens ins Vormerksystem kommt. Das ist etwas überzogen, dem werden wir nicht zustimmen. (Beifall beim Team Stronach.)
12.57
Präsident Fritz Neugebauer: Weitere Wortmeldungen liegen dazu nicht mehr vor. Ich schließe daher die Debatte.
Wir kommen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Abstimmung über Tagesordnungspunkt 2: Entwurf betreffend 25. StVO-Novelle in 2119 der Beilagen.
Hiezu liegt ein Verlangen auf getrennte Abstimmung des Abgeordneten Dipl.-Ing. Deimek vor.
Ich werde zunächst über die vom erwähnten Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Da der vorliegende Gesetzentwurf Verfassungsbestimmungen enthält, stelle ich zunächst im Sinne des § 82 Abs. 2 Z 1 der Geschäftsordnung die für die Abstimmung erforderliche Anwesenheit der verfassungsmäßig vorgesehenen Anzahl der Abgeordneten fest. Wir kommen zunächst zur getrennten Abstimmung über die Ziffern 4 bis 9, 11, 21, 30 und 31a in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die diesen Teilen des Gesetzentwurfes zustimmen, um ein bejahendes Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Schließlich komme ich zur Abstimmung über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes samt Titel und Eingang in der Fassung des Ausschussberichtes.
Ich bitte auch hier um Ihre Zustimmung. Es ist Zweidrittelmehrheit erforderlich. – Das ist mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen.
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