Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 86

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Ein Wort noch zu den Regelungen im Radfahrverkehr. Auch ich darf dir sagen, lieber Kollege Venier, wenn du meinst, dass die Gemeinden die Abzocker der Nation sind, die nur neue Gesetze beschließen, um noch mehr Geld hereinzubekommen, dann bist du auf dem falschen Weg. Begegnungszonen sind etwas absolut Positives und sollen die Gleichberechtigung der verschiedenen Verkehrsteilnehmer in den Mittelpunkt stel­len. Es geht nicht darum, dass die Gemeinden da abzocken. Ich kann dir sagen, es be­steht zwar die Möglichkeit für Gemeinden, Radarmessungen durchzuführen, aber ich kann dir versichern, mehr als 90 Prozent aller Gemeinden werden diese sicherlich nicht in Anspruch nehmen, denn wir werden unsere Bürger sicherlich nicht abzocken. Dafür sind andere da. Wir vertrauen auf die Vernunft der Verkehrsteilnehmerinnen und Ver­kehrsteilnehmer, dass sie sich ordentlich verhalten, so wie es die Straßenverkehrsord­nung vorgibt. – Danke. (Beifall bei der SPÖ.)

12.52


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Hagen. – Bitte.

 


12.52.53

Abgeordneter Christoph Hagen (STRONACH): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Hohes Haus! Ich möchte auf die Ausführungen des Kollegen Barten­stein betreffend das Mitführen des Traktorführerscheins zurückkommen. Das Mitführen des Traktorführerscheins ist ein altes Anliegen, das ich im Verkehrsausschuss mehr­fach eingebracht habe. Die ÖVP hat sich gewunden – wie kann man das also so dar­stellen, dass das, wie Kollege Bartenstein das heute vorgebracht hat, ein ÖVP-Abge­ordneter durchgesetzt hat? –, ohne wirklich Gründe dafür zu haben, das Ganze auf die lange Bank zu schieben. Ich weiß nicht, was daran so kompliziert ist, ob man einen Führerschein in der Tasche oder im Traktor mitführen muss oder nicht, dass man da lange evaluieren muss, und so weiter. Aber sie hat es dann doch geschafft. – Das nur, damit die Zuschauer einmal wissen, wie hier im Parlament in den Ausschüssen ge­arbeitet wird, nämlich dass hier bewusst verzögert wird, damit man es sich dann auf die eigenen Fahnen schreiben kann. Das muss man auch einmal klarstellen. (Beifall beim Team Stronach.)

Wir werden trotzdem zustimmen, weil es eine alte Forderung von mir ist, ganz klar. (Zwischenruf des Abg. Grosz.) Jetzt darfst halt du, Kollege Schmuckenschlager, die Federn tragen, aber es passt gut. (Abg. Grosz: Zur Sache!) – Das ist zur Sache, Herr Grosz! Herr Grosz spricht leider in vielen Bereichen nicht zur Sache, ich rede zur Sa­che. (Abg. Grosz: Aber zum falschen Tagesordnungspunkt!)

Der nächste Punkt: das Radfahrpaket. Das Radfahrpaket ist in vielen Bereichen so in Ordnung, wie es ist. Das Handytelefonieren auf dem Fahrrad zum Beispiel ist äußerst gefährlich, die Unfallgefahr steigt ungemein. Deshalb muss man Maßnahmen setzen, um das zu unterbinden und auch gut unterbinden zu können. Dieser Punkt also ist in Ordnung.

Allerdings habe ich schon etwas Bauchweh, wenn es jetzt heißt: wenn es der Verkehr zulässt. – Das ist immer eine Abwägungssache. Wann besteht keine Gefahr, wann lässt es der Verkehr wirklich zu, dass man nicht den Radweg benützt? Ich möchte auch darauf hinweisen, dass man in vielen Bereichen um sehr viel Geld extra Rad- und Gehwege baut, die dann auch benützt werden sollen. Im Übrigen gibt es zivilisierte Radfahrer, aber auch Rad-Rowdys, das muss man auch einmal ganz klar sagen, und die schießen dann auf der Straße herum, gefährden nicht nur sich selbst, sondern den gesamten Straßenverkehr, vom Fußgänger angefangen bis zum Autofahrer, der viel­leicht eine Vollbremsung machen muss und in eine gefährliche Situation kommt.

Ich finde diese Regelung nicht wirklich so gut. Ich kann zwar die Intention von Frau Kollegin Moser, die mit ihrem Drahtesel durch die Gegend reitet, gut verstehen, dass


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