Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 94

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Auer: Euch auch nicht! Lies dir die Diskussion durch!) – Bitte, Jakob Auer, du kannst dich danach melden, das ist für mich kein Problem! (Zwischenrufe der Abgeordneten Jakob Auer und Hornek.) Du kannst ja herausgehen.

Du hast einen wortidentischen Antrag, den gleichen wie unserer vom Vorjahr, einge­bracht und gesagt, der Bauernbund arbeitet intensiv an einer Lösung – die genauso aussieht wie die, die wir vor einem Jahr eingebracht haben. (Abg. Jakob Auer: Stimmt nicht!) – Wortidentisch, auf das weise ich genau hin. Wortidentisch! (Zwischenruf des Abg. Jakob Auer.) – Ja, dann werde ich das noch einmal vorlesen. Es ist vollkommen gleich.

Auch wenn ihr dem eine so große Bedeutung beimesst, unserer Ansicht nach ist das größte Problem der Landwirtschaft nicht die Mitnahmepflicht des Führerscheins. Wir haben ein Gesetz im Vorjahr beantragt. Ihr habt ein Jahr gebraucht, um unseren An­trag abzuschreiben und jetzt einzubringen. Wir freuen uns, dass es diese Änderung und diese Erleichterung für die Bauern jetzt wieder gibt. Die Vorgangsweise, die ihr ge­wählt habt, ist allerdings sehr, sehr eigenwillig.

Mich würde noch interessieren – das habe ich den Kollegen Gaßner schon gefragt –, was denn das Gegengeschäft für diesen genialen Coup war, für diese Reparatur des Führerscheingesetzes. (Abg. Jakob Auer: Wahre Freunde!) Vielleicht, Herr Kollege Gaßner, kommst du dann heraus und wirst uns erklären, was die SPÖ dafür bekom­men hat, dass sie jetzt dem Bauernbund hier aus der Patsche hilft (Abg. Jakob Auer: Den Bauern haben wir geholfen, nicht dem Bauernbund!) und die Reparatur dieses Gesetzes endlich vorangetrieben hat. – Danke. (Beifall bei der FPÖ.)

13.14


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dr. Spadiut zu Wort. 3 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.15.02

Abgeordneter Dr. Wolfgang Spadiut (BZÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Hohes Haus! Ja, im Juli 2011 hatten die Regierungsparteien, also SPÖ und ÖVP, eine richtige Schnapsidee. In einer Änderung des Führerscheingesetzes strichen sie die Sonderre­gelung, dass Lenker von Zugmaschinen, Motorkarren und selbstfahrenden Arbeitsma­schinen auf Fahrten im Umkreis von nicht mehr als zehn Kilometern vom dauernden Standort des Fahrzeuges keinen Führerschein und keine Lenkerberechtigung mitfüh­ren müssen.

Herr Kollege Schmuckenschlager! Sie sollten sich dafür bei den Bauern und Bäuerin­nen nicht bedanken, sondern für diesen verbockten Antrag entschuldigen. (Beifall beim BZÖ sowie des Abg. Neubauer.)

Es wurde nicht nur von uns, sondern auch von den Bauern als reine Schikane emp­funden. Warum? – Ganz einfach: Es ist leicht, den Lenker eines Traktors ausfindig zu machen, es ist nicht anzunehmen, dass ein Bauer nach einem Unfall mit seinem Trak­tor, vielleicht sogar mit dem Mähwerk oder Pflug, Fahrerflucht begehen wird. Die Zei­ten, in denen ein Bauer mit dem Traktor zum Gasthaus gefahren ist, sind auch schon lange vorbei. (Abg. Mag. Gaßner: Für zehn Kilometer ins Gasthaus braucht man kei­nen Führerschein!) Nebenbei gesagt gibt es in den Traktoren nicht einmal Vorrichtun­gen, wo man den Führerschein positionieren kann.

Im Oktober 2011 haben wir einen Antrag eingebracht, um diese Änderung zurückzu­nehmen. Dieser wurde in den Ausschüssen des Öfteren vertagt. Und jetzt, nach einer Schrecksekunde von einem Jahr, hat die ÖVP, wie der Kollege Jannach schon gesagt hat, einen Antrag – identisch mit jenem von der Oppositionspartei – eingebracht.

 


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