Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 96

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Transport von Kindern mitführen, damit die Sicherheitsgurte zumindest bei größeren Kindern über die Brust geführt werden können, ohne am Hals anzuliegen.“

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Frau Minister, ich glaube, das ist eine vernünftige Sache. Ich erwarte mir auch im Sin­ne der Vernunft und nicht der Parteipolitik, dass hier im Nationalrat alle Fraktionen die­sem Antrag zustimmen. Es geht um die Sicherheit von Kindern, und die kann nicht ge­nug geschützt werden. (Beifall beim Team Stronach.)

13.20


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Markowitz, Tadler, Kollegin und Kollegen betreffend Sitzer­höhungen für Kinder bei Taxifahrten

eingebracht im Zuge der Debatte über den Bericht des Verkehrsausschusses über die Regierungsvorlage (1985 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 (31. KFG-Novelle) und das Führerscheingesetz (15. FSG-Novelle) geändert werden, über den Antrag 2089/A der Abgeordneten Anton Heinzl, Johannes Schmuckenschla­ger, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Führer­scheingesetz geändert wird, über den Antrag 1683/A der Abgeordneten Harald Jan­nach, Kolleginnen und Kollegen betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Bundesge­setz über den Führerschein (Führerscheingesetz - FSG) geändert wird sowie über den Antrag 2169/A(E) der Abgeordneten Sigisbert Dolinschek, Kolleginnen und Kollegen betreffend Änderung der praxisfremden Bestimmungen im Führerscheingesetz (2125 d.B.)

Eltern müssen dafür Sorge tragen, dass ihre Kinder im Auto angeschnallt sind bzw. bis zu einer Größe von 150 cm einen entsprechenden Kindersitz verwenden. Ab einer Kör­pergröße von 135 cm darf ausnahmsweise ein höhenverstellbarer Dreipunktgurt ohne Kindersitzpolster benützt werden, wenn sichergestellt ist, dass der Gurt nicht über den Hals des Kindes verläuft. Der Verstoß gegen die Kindersicherungspflicht hat eine Geld­strafe und eine Eintragung in das Führerschein-Vormerksystem zur Folge.

Im Vergleich zu privaten Fahrzeuglenkern und Eltern sind Taxis nicht verpflichtet für Kinder Kindersitze oder Sitzerhöhungen bereitzustellen. Kindergerechte Taxis können in einigen Gebieten zwar bestellt werden, die Wartezeiten sind jedoch lange und ins­besondere im Fall eines raschen Transportes, z.B. zum Arzt oder beim Versäumen des Schulbusses nicht in Kauf zu nehmen.

Für den Transport von Kindern in Taxis wäre daher zumindest die verpflichtende Mit­nahme einer Sitzerhöhung für Taxis ein erster Schritt zu mehr Kinder-Verkehrssicher­heit.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesministerin für Verkehr, Infrastruktur und Technologie wird aufgefordert, mit einer Gesetzesnovelle dafür Sorge zu tragen, dass Taxis Sitzerhöhungen für den


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