Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 97

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Transport von Kindern mitführen, damit die Sicherheitsgurte zumindest bei größeren Kindern über die Brust geführt werden können, ohne am Hals anzuliegen.“

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Frau Bundesministerin Bures hat sich zu Wort ge­meldet. – Bitte. (Abg. Hagen schüttelt Bundesministerin Bures die Hand. – Bundesmi­nisterin Bures in Richtung des zum Rednerpult gehenden Abg. Keck –: Entschuldi­gen Sie, Herr Abgeordneter Keck! – Ruf bei der ÖVP: Dietmar, lass dir Zeit! – Abg. Keck: Ich wollte nur kontrollieren, ob er ihr nicht wirklich unter die Arme greift!)

 


13.21.04

Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie Doris Bures: Herr Prä­sident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Abgeordneter Hagen, ich bin sehr froh darüber, dass Sie eine so breite Debatte mit derartig vielen gesetzlichen Ver­änderungen, die heute zur Beschlussfassung vorliegen, ein wenig skizziert haben. Wir haben das so von einem kleinen Detail, nämlich der Frage der Mitführpflicht eines Füh­rerscheins, wieder ein bisschen auf die Ebene gebracht, was es tatsächlich ist.

Ich war ja auch lange genug Abgeordnete, ich weiß deshalb, dass das ein politisches Geplänkel ist und dass man so etwas nützt. Aber es ist manchmal viel einfacher, als man denkt.

Ich habe grundsätzlich die Vorstellung, dass wir einheitliche Regelungen mit relativ we­nigen Ausnahmen haben sollten. Das war eine solche Ausnahme. Im Zuge der Ver­änderung nachher habe ich die Information bekommen, dass es für eine ganz kleine Gruppe an Menschen eine ganz große Bedeutung hat, dass es diese Mitführpflicht bis zu gewissen Kilometergrenzen nicht gibt. Es ist nicht mehr oder weniger geschehen, als dass man wieder zur alten Lösung zurückgekehrt ist. Ich glaube aber, dass man damit jetzt nicht alle anderen Themen, die Sie heute beschließen und die so wichtig sind, überlagern sollte. Das halte ich für eine Übertreibung.

Ich möchte daher in aller Kürze auf diese Palette weiterer Mosaiksteine hinweisen, die zur Beschlussfassung vorliegen. Bei jedem dieser Punkte geht es wieder um eine Er­höhung der Verkehrssicherheit auf unseren Straßen.

Das Erste würde man augenscheinlich nicht glauben, aber wenn wir ein Rahmenge­setz beschließen, das die Einführung intelligenter Verkehrssysteme betrifft, dann hat das auch sehr viel mit Verkehrssicherheit zu tun. Internationale Experten sagen, dass wir durch einen umfassenden Einsatz von intelligenten Verkehrssystemen 30 Prozent der Todesfälle im Straßenverkehr verhindern können. Das zeigt, dass solche Techno­logien tatsächlich das Potential haben, Menschenleben zu retten.

Darüber hinaus ist mit der Umsetzung dieser Richtlinie zum Einsatz intelligenter Ver­kehrstechnologien insgesamt eine zukunftsorientierte Verkehrspolitik verbunden. Wir können einem wachsenden Mobilitätsbedürfnis der Menschen umweltfreundlicher und effizienter begegnen, wenn das, was wir heute schon sehr lange diskutiert haben, um­gesetzt wird. Punkt eins: Wir müssen natürlich den öffentlichen Verkehr ausbauen. Punkt zwei: Wir sollen aber auch Verkehrssysteme einsetzen, die für mehr Umweltver­träglichkeit und Sicherheit sorgen.

Zweitens, zur Änderung im Bundesstraßengesetz: Auch dieses Gesetz hat damit zu tun, dass unsere Verkehrspolitik davon ausgeht, dass Verknüpfungen verschiedener Verkehrsträger, intermodaler Verkehr, die Mobilität der Zukunft sein werden. Wir wer­den daher im Bundesstraßengesetz die leichtere Anbindung und Verknüpfung zwi­schen Schiene, Luft, Wasser und Straßennetz ermöglichen. Das führt zu einer Verkür-


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