Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll188. Sitzung / Seite 98

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zung der Transportwege und ist daher aus wirklich vielen guten Gründen eine positive Veränderung.

Drittens: Güterbeförderungsgesetz, Gelegenheitsverkehrs-Gesetz und Kraftfahrlinien­gesetz. Das ist eine Sammelnovelle mit der Substanz, dem ganz wichtigen Punkt, dass es um die Arbeitszeiten von Kraftfahrern und Buslenkern geht. In Zukunft wird es auch für selbständige Kraftfahrer die gleichen maximalen wöchentlichen Arbeitszeiten wie für unselbständige Lenkerinnen und Lenker von Bussen und Lkw geben. Übermüdung bei Lkw-Fahrern ist eines der großen Unfallrisiken. Da macht es keinen Unterschied, ob der Lenker oder die Lenkerin selbständig oder unselbständig ist. Daher ist es gut, wenn wir die gleichen arbeitsrechtlichen Regelungen für beide – unabhängig davon, welches Dienstverhältnis sie haben, ob selbständig oder unselbständig – einführen.

Viertens: die KFG-Novelle und das Führerscheingesetz. Auch das knüpft an verbesser­te arbeitsrechtliche Regelungen an. Ich habe das in der Fragestunde schon erwähnt, wir werden schärfere Maßnahmen bei Manipulationen von Kontrollgeräten vornehmen. Wir werden im Bereich der Verkehrssicherheit zum Beispiel die Winterreifenpflicht für Microcars einführen.

Ein ganz wesentlicher Punkt ist auch, dass wir einige Verwaltungsvereinfachungen vor­nehmen werden. Das ist, was Sparmaßnahmen in der öffentlichen Verwaltung betrifft, gut. Das ist aber auch für jene, die die Verwaltung in Anspruch nehmen, für die Bürge­rinnen und Bürger, positiv – ob das die Begutachtungsplakettendatenbank betrifft, ob es Vereinfachungen bei der Zweitausfertigung eines Zulassungsscheins sind oder ob wir Vereinfachungen und Deregulierungen im Bereich der Fahrschulen vornehmen.

Es ist ein umfassendes Paket, das heute beschlossen wird. Ich bedanke mich für die gute Zusammenarbeit und vor allem für die Vorbereitung der Umsetzung durch die Be­amtinnen und Beamten meines Hauses. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPÖ.)

13.27


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Keck. 3 Minu­ten. – Bitte.

 


13.27.11

Abgeordneter Dietmar Keck (SPÖ): Herr Präsident! Frau Minister! Die 31. Kraftfahr­gesetz-Novelle und die 15. Führerscheingesetz-Novelle sind beide von hohem Praxis­bezug und von Vereinfachungen geprägt. Landwirte – wir haben es schon einige Male gehört – sollen ihren Führerschein zu Hause lassen können, wenn sie ihre Arbeit mit dem Traktor und mit einer landwirtschaftlichen Arbeitsmaschine verrichten.

Aber ich denke, noch viel positiver sind alle Änderungen, die die Fahrschulen betreffen. Dadurch erreichen wir wirklich bei allen Beteiligten eine Win-win-Situation. Künftig müssen Änderungen bei den Fahrschulfahrzeugen nicht mehr behördlich genehmigt werden. Auch die Prüfungswiederholung bei den Fahrlehrerinnen und Fahrlehrern wird großzügiger gestaltet. Die L17-Tafeln müssen nicht mehr bei der Behörde abgeholt werden, das geht auch mit der Beantragung bei den Fahrschulen.

Ein Führerscheinkurs der Klasse B kostet heute 1 000 € und mehr, das ist ein kleines Vermögen für einen Jugendlichen. Diese Verwaltungsverschlankungen können zur Kostensenkung für unsere Jugendlichen führen. Ein Führerschein ist ja heute schon Pflicht für jeden Berufstätigen. Es ist nicht einzusehen, warum diese Pflichtausbildung, denn nichts anderes ist das, so teuer sein muss. Es ist alles zu begrüßen, was sie kos­tengünstiger macht.

Gleichzeitig wird mit der Führerscheingesetz-Novelle aber auch die Qualität der Ausbil­dung erhöht. Die Behörde hat nun mehr Möglichkeiten bei den Fahrschulinspektionen. Es ist auch notwendig, dass das geprüft wird.

 


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