Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 68

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Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Personalstrukturen der Euro­päischen Union in ihrer Gesamtheit einer transparenten Reform nach privatwirtschaftli­chen Gesichtspunkten unterzogen werden.“

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Meine Damen und Herren! Wir brauchen mehr Transparenz, wir brauchen mehr Fairness, wir brauchen mehr Wahrheit, ganz nach dem Motto des Team Stronach! (Beifall beim Team Stronach.)

12.22


Präsident Fritz Neugebauer: Der Entschließungsantrag ist ordnungsgemäß einge­bracht und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Hagen, Ing. Lugar, Kaufmann-Bruckberger, Markowitz, Tadler

betreffend „Transparente Reform des europäischen Personalwesens nach privatwirt­schaftlichen Gesichtspunkten“

eingebracht im Zuge der Debatte zur EU-Erklärung des Bundeskanzlers sowie des Vi­zekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit. b der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Zwe­cke der Erörterung der Ergebnisse des Europäischen Rates vom 7. und 8. Februar 2013

Die 37 Agenturen der Europäischen Union sind Einrichtungen der Europäischen Union mit meist eigener Rechtsfähigkeit, die die Mitgliedstaaten und deren Bürger unterstüt­zen sollen und die europäischen Steuerzahler insbesondere wegen des hohen Perso­nalaufwandes sehr viel Geld kosten. Dazu kommen die Beamten der Europäischen Union. Sie arbeiten für die Europäische Kommission, das Europäische Parlament oder den Rat, in dem die Mitgliedstaaten vertreten sind.

Nach einer EU-Gehaltstabelle, die von der deutschen EU-Abgeordneten Inge Grässle (CDU) schon seit Jahren kritisiert wird, verdienen von insgesamt knapp 47.000 EU-Be­amten nicht weniger als 8500 Bedienstete mehr als 10.000 Euro brutto/Monat. Viele da­von mehr als die Deutsche Bundesministern Merkel.

Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen stehen bei dem „Dienstgeber EU“ im hohen Aus­maß zur Verfügung.

Der Europäische Rechnungshof hat jetzt in einem Sonderbericht die Wirksamkeit der Maßnahmen zur Weiterentwicklung des Personals der Europäischen Kommission ins­gesamt untersucht und kommt zu folgendem Ergebnis:

Der Kommission stehen nicht genügend konsolidierte Informationen zur Verfügung, um die Weiterentwicklung der Bediensteten eng auf die Erfordernisse der Organisation ab­zustimmen.

Die zentrale top-down-Strategie zeigt nicht überzeugend auf, wie die Weiterentwick­lung der Bediensteten zum Erreichen der Ziele der Organisation beiträgt.

Die bottom-up-Planung in Form von Weiterbildungsdialogen, Weiterbildungsplänen und Laufbahnberatung ist nicht genau auf die Ziele der Organisation ausgerichtet.

Die Kommission hat kein ausreichend ausgeprägtes Lernfeld geschaffen, das aus dem Lernangebot Nutzen zieht.

 


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