Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 77

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Josef Bucher, Gerald Grosz, Kolleginnen und Kollegen betreffend na­tionaler Schulterschluss bei den Verhandlungen zum EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020!

eingebracht in der Sitzung des Nationalrates am 19. Februar 2013 im Zuge der De­batte zur EU-Erklärung des Bundeskanzlers sowie des Vizekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit. b der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Zwecke der Erörterung der Ergebnisse des Europäischen Rates vom 7. und 8. Februar 2013

Anlässlich des letzten Europäischen Rates am 7. und 8. Februar 2013 hat der Bundes­kanzler einem Mehrjährigen Finanzrahmen der Europäischen Union für die Jahre 2014 bis 2020 zugestimmt, der einerseits zu enormen Beitragserhöhungen für Österreich und andererseits zu einer Kürzung der bisherigen Österreich gewährten Rabatte führt.

Das Ergebnis kurz gefasst:

Der ursprüngliche Vorschlag der Europäischen Kommission sah folgendes Budgetvolu­men für den Finanzrahmen 2014 bis 2020 vor:

Verpflichtungsermächtigungen: 1.025 Mrd. €

Zahlungsermächtigungen: 972,2 Mrd. €

Der Europäische Rat beschloss am 7. und 8. Februar 2013 mit Zustimmung von Bun­deskanzler Faymann nunmehr folgendes:

Verpflichtungsermächtigungen: 959,9 Mrd. €

Zahlungsermächtigungen: 908,4 Mrd. €

Mit den Verpflichtungsermächtigungen wird der Rahmen für rechtliche Verpflichtungen, insbesondere Förderungszusagen, festgelegt. (Die Verpflichtungsermächtigungen er­mächtigen zum Eingehen von finanziellen rechtlichen Verpflichtungen (insbesondere Förderungszusagen), deren Zahlung im laufenden Jahr und in den Folgejahren erfolgt.)

Die Zahlungsermächtigungen legen die höchst zulässigen Zahlungen fest. (Die Zah­lungsermächtigungen entsprechen Verpflichtungen, welche in den Vorjahren und im laufenden Jahr eingegangen worden sind.)

Die Schere zwischen Zahlungsverpflichtungen und Zahlungsermächtigungen bedeutet nicht mehr und nicht weniger als, dass in der Höhe von rund 51,1 Mrd Euro Schulden gemacht werden dürfen, oder, um in der Diktion von EU-Parlamentspräsidenten Martin Schulz zu bleiben, dieser Betrag nicht abgedeckt ist.

Auch der SPÖ-Abgeordnete Swoboda forderte in diesem Zusammenhang eine Verrin­gerung der Kluft zwischen Zahlungen und Verpflichtungen. (Standard, 06.02.2013)

Diesen Umstand kritisiert auch der Europäische Rechnungshof, der festhält, dass be­reits derzeit der ständig wachsende Betrag von nicht abgewickelten Verpflichtungen ein Problem des EU-Haushaltes darstellt.

Mit diesen o.a. Zahlen will die Kommission ein hohes Ausgabenniveau an Verpflich­tungen darstellen, gleichzeitig aber vermeiden, entsprechend hohe Zahlungen vorzuse­hen. Durch künstlich niedrigere Werte der Zahlungen ist somit eine Verschiebung der Verpflichtungen in die Zukunft vorgesehen.

Die Verwaltungsausgaben steigen weiter stark an.

Denn diese sollen in den Jahren 2014 bis 2020 im Vergleich zum Zeitraum 2007 bis 2013 um rund 10 % steigen und liegen dann bei rund 61,6 Mrd Euro bei den Zahlungs­ermächtigungen und sogar 69,5 Mrd Euro bei den Verpflichtungsermächtigungen. Im Zeitraum 2007 – 2013 waren gesamt rund 55,9 Mrd. Euro vorgesehen.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite