Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 84

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junge Menschen ausbilden, damit wir dieses Desaster bald loswerden. – Vielen Dank. (Beifall beim Team Stronach.)

13.03


Präsident Fritz Neugebauer: Der eingebrachte Antrag steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Markowitz, Ing. Lugar, Kaufmann-Bruckberger, Tadler, Hagen be­treffend „Transparente Mittelvergabe für Klein- und Mittelbetriebe“

eingebracht im Zuge der Debatte zur EU-Erklärung des Bundeskanzlers sowie des Vi­zekanzlers gemäß § 74b Abs. 1 lit. b der Geschäftsordnung des Nationalrates zum Zwe­cke der Erörterung der Ergebnisse des Europäischen Rates vom 7. und 8. Februar 2013

Der Europäische Rechnungshof (kurz EuRH) gehört zu den Organen der Europäischen Union. Er wurde 1975 durch den Vertrag zur Änderung bestimmter Finanzvorschriften errichtet, nahm 1977 als unabhängiges Kontrollorgan seine Arbeit auf und wurde mit dem Vertrag von Maastricht 1993 den anderen Organen gleichgestellt.

Durch die Verträge von Amsterdam und Nizza wurden seine Kompetenzen weiter aus­gebaut. Auf Grundlage der Art. 285 bis 287 AEU-Vertrag prüft der EuRH fortlaufend die Rechtmäßigkeit und ordnungsgemäße Verwendung von Einnahmen und Ausgaben der Institutionen der Europäischen Union.

Insbesondere Klein- und Mittelbetriebe leisten in Europa einen großen Beitrag zur Aus­bildung junger Menschen.

Daher stellte der Europäische Rechnungshof auch die Frage, ob die Finanzierungsins­trumente für Klein- und Mittelbetriebe mit einer Kofinanzierung aus dem europäischen Fonds für regionale Entwicklung auch dort ankommen, wo sie ankommen sollen.

Der europäische Rechnungshof stellte fest, dass die Wirksamkeit und Effizienz der Maßnahmen durch erhebliche Unzulänglichkeiten beeinträchtigt wurden, was insbe­sondere auf die Unangemessenheit des derzeitigen verordnungsrechtlichen Rahmens für die Strukturfonds zurückzuführen ist:

Wenn überhaupt vorhanden, weisen die Bewertungen des Finanzbedarfs von KMU gravierende Mängel auf.

Die ursprünglich für Zuschüsse konzipierten Strukturfondsverordnungen weisen vier er­hebliche Schwachstellen auf, da die Besonderheiten von Finanzinstrumenten nicht be­rücksichtigt werden.

Ehe die Mittel die Klein- und Mittelbetriebe erreichen, treten beträchtliche Verzöge­rungen auf.

Außerdem erzielt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung im Vergleich zu an­deren EU-Programmen für Klein- und Mittelbetriebe schlechte Ergebnisse bei der Ein­werbung privater Investitionen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag:

Der Nationalrat wolle beschließen:

„Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich auf Europäischer Ebene mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln dafür einzusetzen, dass die Mittelvergab an Klein- und


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