Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 86

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Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Hagen, Kollegin und Kollegen betreffend „Transparente Reform des europäischen Personalwesens nach privatwirtschaftlichen Gesichtspunkten“.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend: nationalen Schulterschluss bei den Verhandlungen zum EU-Finanzrahmen 2014 bis 2020!

Ich bitte um Ihr unterstützendes Zeichen. – Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Bucher, Kolleginnen und Kollegen betreffend Versagen des Vertrauens gegenüber der Bundesregierung gemäß Artikel 74 Abs. 1 B-VG.

Da zu einem solchen Beschluss des Nationalrates gemäß Absatz 2 der zitierten Ver­fassungsbestimmung die Anwesenheit der Hälfte der Abgeordneten erforderlich ist, stelle ich diese ausdrücklich fest.

Ich bitte jene Damen und Herren, die sich für den gegenständlichen Misstrauensantrag aussprechen, um ein Zeichen der Zustimmung. – Das ist die Minderheit. Der Antrag ist abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Abgeordneten Markowitz, Kollegin und Kollegen betreffend „Transparente Mittelvergabe für Klein- und Mittelbetriebe“.

Wer diesen Antrag unterstützt, den bitte ich um ein Zeichen. – Der Antrag findet keine Mehrheit und ist somit abgelehnt.

Die Tagesordnung ist erschöpft.

13.08.35Dringliche Anfrage

der Abgeordneten Mag. Werner Kogler, Kolleginnen und Kollegen an die Bun­desministerin für Finanzen betreffend niederösterreichische Spekulationen und Verluste in Milliardenhöhe (14022/J)

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir kommen nun zur dringlichen Behandlung der schrift­lichen Anfrage 14022/J.

Da diese inzwischen allen Abgeordneten zugegangen ist, erübrigt sich eine Verlesung durch den Schriftführer.

Die Dringliche Anfrage hat folgenden Wortlaut:

Begründung

Jahrzehntelang garantierte die Erhaltung der Fördermittel, dass das österreichische System der Wohnbauförderung zu jeder Zeit über ausreichende Mittel verfügte. Aus Wohnbaudarlehen einlangende Rückzahlungen wurden zugunsten anderer Förde­rungsnehmerInnen wieder ausgegeben. Damit stand bereits ohne zusätzliche Mittel rund ein Viertel der benötigten Förderungssummen verlässlich zur Verfügung. Ergänzt wurden die Mittel jährlich im Wesentlichen durch die aus dem Wohnbauförderungsbei­trag stammenden Einnahmen.

Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2001 beseitigte die damalige schwarz-blaue Bundes­regierung unter Mithilfe der SPÖ die Zweckwidmung der Rückflüsse aus Wohnbaudar-


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