Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll190. Sitzung / Seite 128

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nein. Und was haben wir? – 1 Prozent! Warum haben wir nur 1 Prozent? – Weil die Gelder zum Spekulieren verwendet werden statt zum Sanieren. Das ist das Problem. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Jawohl! Bravo!)

Deshalb machen Sie wirklich Schluss mit dieser „Loch auf, Loch zu-Politik“, mit dieser Verschwendung, mit dieser Entfremdung – sage ich jetzt – der Wohnbaufördergelder! Führen Sie sie beim nächsten Finanzausgleich, bei den nächsten Budgetbegleitgeset­zen dorthin zurück, wo sie hingehören!

Dass das Pendel in Niederösterreich hoffentlich auch anders ausschlägt, dafür sorgt vielleicht mein Nachredner, Herr Kollege Otto Pendl. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)

15.26


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinfüh­rung der Zweckwidmung in der Wohnbauförderung

eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Kog­ler, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen betreffend nieder­österreichische Spekulationen und Verluste in Milliardenhöhe (14022/J)

Begründung

Jahrzehntelang garantierte die Erhaltung der Fördermittel, dass das österreichische System der Wohnbauförderung zu jeder Zeit über ausreichende Mittel verfügte. Aus Wohnbaudarlehen einlangende Rückzahlungen wurden zugunsten anderer Förde­rungsnehmerInnen wieder ausgegeben. Damit stand bereits ohne zusätzliche Mittel rund ein Viertel der benötigten Förderungssummen verlässlich zur Verfügung. Ergänzt wurden die Mittel jährlich im Wesentlichen durch die aus dem Wohnbauförderungsbei­trag stammenden Einnahmen.

Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2001 beseitigte die damalige schwarz-blaue Bundes­regierung unter Mithilfe der SPÖ die Zweckwidmung der Rückflüsse aus Wohnbaudar­lehen. Die Grünen warnten bereits damals vor diesem unkontrollierten Griff in die „Schatztruhe der Republik“ . Doch die schlimmsten Befürchtungen wurden durch die Realität weit übertroffen: Bis 2003 wurden österreichweit über 10 Milliarden Euro an Forderungen aus Wohnbaudarlehen ua. verkauft. Über 5 Milliarden dieser Erlöse wur­den dem Wohnbauförderungssystem entzogen und den allgemeinen Budgets zuge­führt.

Die Wohnungssuchenden sind die Opfer

Jede und jeder unselbständig Erwerbstätige zahlt von ihrem oder seinem Einkommen den Wohnbauförderungsbeitrag in Höhe von 1% (0,5% AN und 0,5% AG-Beitrag). Seit dem Finanzausgleich 2008 sind diese Beträge, die zu 80% an die Länder weiter ge­geben werden, nicht einmal mehr zweckgewidmet. Die BürgerInnen des Landes haben also direkt mit ihrem Einkommen die Spielleidenschaft des niederösterreichischen Lan­deshauptmannes finanziert.

Im zehnjährigen Vergleich blieb die Wohnbauförderung nominell konstant, das heißt sie war real rückläufig. Der Anteil am BIP verringerte sich von 1,3% (1997) auf 1,0% (2004).

 


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