nein. Und was haben wir? – 1 Prozent! Warum haben wir nur 1 Prozent? – Weil die Gelder zum Spekulieren verwendet werden statt zum Sanieren. Das ist das Problem. (Beifall bei den Grünen. – Abg. Mag. Kogler: Jawohl! Bravo!)
Deshalb machen Sie wirklich Schluss mit dieser „Loch auf, Loch zu-Politik“, mit dieser Verschwendung, mit dieser Entfremdung – sage ich jetzt – der Wohnbaufördergelder! Führen Sie sie beim nächsten Finanzausgleich, bei den nächsten Budgetbegleitgesetzen dorthin zurück, wo sie hingehören!
Dass das Pendel in Niederösterreich hoffentlich auch anders ausschlägt, dafür sorgt vielleicht mein Nachredner, Herr Kollege Otto Pendl. – Danke schön. (Beifall bei den Grünen.)
15.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der soeben eingebrachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Gabriela Moser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Wiedereinführung der Zweckwidmung in der Wohnbauförderung
eingebracht im Zuge der Debatte über die Dringliche Anfrage der Abgeordneten Mag. Kogler, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Finanzen betreffend niederösterreichische Spekulationen und Verluste in Milliardenhöhe (14022/J)
Begründung
Jahrzehntelang garantierte die Erhaltung der Fördermittel, dass das österreichische System der Wohnbauförderung zu jeder Zeit über ausreichende Mittel verfügte. Aus Wohnbaudarlehen einlangende Rückzahlungen wurden zugunsten anderer FörderungsnehmerInnen wieder ausgegeben. Damit stand bereits ohne zusätzliche Mittel rund ein Viertel der benötigten Förderungssummen verlässlich zur Verfügung. Ergänzt wurden die Mittel jährlich im Wesentlichen durch die aus dem Wohnbauförderungsbeitrag stammenden Einnahmen.
Mit dem Finanzausgleichsgesetz 2001 beseitigte die damalige schwarz-blaue Bundesregierung unter Mithilfe der SPÖ die Zweckwidmung der Rückflüsse aus Wohnbaudarlehen. Die Grünen warnten bereits damals vor diesem unkontrollierten Griff in die „Schatztruhe der Republik“ . Doch die schlimmsten Befürchtungen wurden durch die Realität weit übertroffen: Bis 2003 wurden österreichweit über 10 Milliarden Euro an Forderungen aus Wohnbaudarlehen ua. verkauft. Über 5 Milliarden dieser Erlöse wurden dem Wohnbauförderungssystem entzogen und den allgemeinen Budgets zugeführt.
Die Wohnungssuchenden sind die Opfer
Jede und jeder unselbständig Erwerbstätige zahlt von ihrem oder seinem Einkommen den Wohnbauförderungsbeitrag in Höhe von 1% (0,5% AN und 0,5% AG-Beitrag). Seit dem Finanzausgleich 2008 sind diese Beträge, die zu 80% an die Länder weiter gegeben werden, nicht einmal mehr zweckgewidmet. Die BürgerInnen des Landes haben also direkt mit ihrem Einkommen die Spielleidenschaft des niederösterreichischen Landeshauptmannes finanziert.
Im zehnjährigen Vergleich blieb die Wohnbauförderung nominell konstant, das heißt sie war real rückläufig. Der Anteil am BIP verringerte sich von 1,3% (1997) auf 1,0% (2004).
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