Gleichzeitig stieg aber der Bedarf an neuem Wohnraum stark an. Österreichweit werden pro Jahr mindestens 10.000 Wohnungen zu wenig neu errichtet.
Diese Lücke wird in den folgenden Jahren noch weit größer und damit folgenreicher werden, denn: Die Wohnbauförderungsleistung konnte in den letzten Jahren nur noch durch den Zugriff auf die Substanz stabil gehalten werden, eine Finanzierbarkeit aus den laufenden Einnahmen ist nicht mehr gegeben. Damit wird in den kommenden Jahren ohne die Aufbringung zusätzlicher Mittel die Wohnbauförderung im bisherigen Ausmaß nicht mehr möglich sein.
Gleichzeitig hat der Bund im Jahr 2008 seine Kontrolle über die Verwendung dieser Mittel aufgegeben. Weitere Spekulationen nach Vorbild des St. Pöltner Casino „Pröll“ sind jederzeit möglich.
Die Folge dieser Fehlentwicklung sind drastisch steigende Preise für Miet- und Eigentumswohnungen in ganz Österreich. Wenig überraschend liegt Niederösterreich auch bei der Steigerung der Mietpreise für Wohnungen im österreichischen Vergleich an der Spitze (2011 erster Platz mit +4,5%, 2012 zweiter Platz mit +4,49%) . Durch den Missbrauch der Wohnbauförderung für Finanzspekulationen wird sich die Wohnsituation für die Menschen insbesondere in Niederösterreich noch weiter verschlechtern.
Auch das WIFO empfiehlt in seiner Studie „Wohnbau und Wohnhaussanierung als Konjunkturmotor“ einen Ausbau der Wohnbauförderung aus sozialen, ökologischen und konjunkturellen Überlegungen.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
„Die Bundesregierung wird aufgefordert zur Linderung der Wohnungsnot im Rahmen des Finanzausgleichs die jahrzehntelang bewährte Zweckwidmung der Wohnbaufördermittel wieder einzuführen.“
*****
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Pendl. 5 Minuten sind eingestellt. (Abg. Brosz: Zur Geschäftsbehandlung!)
Eine Wortmeldung zur Geschäftsordnung: Kollege Brosz. – Bitte.
15.26
Abgeordneter Dieter Brosz, MSc (Grüne) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Da ich nicht annehme, dass die Cafeteria groß genug ist, dass sich alle Abgeordneten dorthin begeben können, um die Anwesenheit der Finanzministerin zu erlangen, stelle ich den Antrag nach § 18 der Geschäftsordnung auf Beiziehung der Finanzministerin zu dieser Debatte. (Beifall bei Grünen und FPÖ.)
15.26
Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Ein Antrag auf Zitierung der Finanzministerin wurde gestellt.
Zu Wort hat sich der Herr Klubobmann der ÖVP gemeldet. Ich erteile es ihm.
15.26
Abgeordneter Karlheinz Kopf (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Herr Präsident! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Brosz, es ist natürlich selbstverständ-
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