Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 67

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11.28.56

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Herr Präsident! Wenn wir uns die Gespräche, die es auf parlamentarischer Ebene zum Spekulationsverbot gegeben hat, anschauen, dann ist zu sagen, es ist ja so, dass es für den Großteil der Regelungen die notwen­dige Zweidrittelmehrheit gibt. Für die Definition, was Spekulation ist, dafür, was erlaubt und was nicht erlaubt sein soll, gibt es eine Zweidrittelmehrheit. Das heißt, der Spekulationsteil, nämlich § 17, ist in Wirklichkeit abgeschlossen. Darin sind sich alle Parteien so nahe, dass man sich wirklich bemühen muss, irgendeinen Unterschied zu sehen.

Die einzigen Fragen, die gestern noch debattiert wurden, waren die Fragen in Bezug auf ein neues Haushaltsrecht für alle Gebietskörperschaften. Es gibt eine gewisse Bandbreite hier im Haus, nämlich jener, die die Unterwerfung verlangen, die sagen: Das, was wir hier einstimmig beschlossen haben für den Bund – das ich für richtig halte, was wir für den Bund beschlossen haben –, das muss jetzt für alle gelten! (Abg. Kopf: Wo Rossmann sagt, das passt gar nicht für Niederösterreich!) – Ich sage einmal, ob der Maßanzug, den wir für den Bund gemacht haben, wirklich von Bludenz bis Gramatneusiedl und von Zwettl bis Bleiburg das Richtige ist, weiß ich auch nicht.

Das, worin wir uns einig sind, wir alle, auch mit den Gebietskörperschaften, ist, dass wir ein modernes Haushaltsrecht brauchen. Die einzige Frage, die jetzt noch diskutiert wird, lautet: Bestimmt das der Bund über die Köpfe aller Gebietskörperschaften hinweg allein, oder gibt es dazu eine Vereinbarung, dass man sich gemeinsam auf die Grund­sätze festlegt? In Wirklichkeit haben wir sehr geringe Unterschiede in der Frage betreffend das Haushaltsrecht, einig sind wir uns darin, dass wir es wollen. Wir haben das auch auf Bundesebene einstimmig beschlossen, weil wir es für richtig halten, dass wir ein modernes Haushaltsrecht haben. Es stimmt, dass noch nicht alle Länder und Gemeinden quasi zu 100 Prozent davon überzeugt sind, aber hier im Parlament steht das überhaupt nicht mehr zur Diskussion, ob wir es als notwendig und richtig erachten, es umzusetzen. Dazu steht auch meine Fraktion.

Die zweite Frage, die noch debattiert worden ist, ist: Ab wann muss es gelten? – Dazu muss man sagen, wir als Bund haben zehn Jahre gebraucht und sind noch immer nicht fertig. Das Bundeshaushaltsrecht gilt zwar in Teilen, ist aber mit allen Verordnungen und so weiter noch nicht fertig. Eine Frage war: Wie lange gibt man jetzt zum Beispiel Ländern und Gemeinden Zeit, umzustellen? – Die einen sagen, vier Jahre müssen reichen, die anderen sagen, sechs Jahre oder sieben Jahre sollte man ihnen Zeit geben. Das sind in Wirklichkeit jene Diskussionspunkte, die offen waren.

Wir Sozialdemokraten haben gestern im Klub gemeint, uns ist es so wichtig, das zu beschließen, dass wir über die Differenzen, die es noch gibt, hinwegsehen und sagen: Okay, wir können auch dem zustimmen, was die Freiheitlichen wollen. Wir wissen aber alle, wir brauchen zumindest drei Parteien dazu. Es haben alle sechs Parteien am Freitag gesagt, wenn es keine Zweidrittelmehrheit dafür gibt, soll dieses Thema nicht auf die Tagesordnung gesetzt werden, und ich weiß jetzt nicht, wieso man von Freitag auf Mittwoch in der Früh plötzlich anderer Meinung ist.

Es gibt keine notwendige Zweidrittelmehrheit hier im Haus. Das bedeutet für mich aber nicht, dass es jetzt darum geht, zu sagen, wer schuld daran ist, dass das jetzt nicht auf der Tagesordnung steht. Man könnte sagen, die Grünen sind schuld, alle sind schuld, ich bin schuld – aber darum kann es doch nicht gehen, weil wir uns doch morgen oder übermorgen wieder ernsthaft zusammensetzen und ehrlich versuchen müssen, zu einer vernünftigen Lösung zu kommen, die eine Zweidrittelmehrheit hier im Haus findet. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

 


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