Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 66

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Wo liegen diese Lücken? Erstens liegen sie darin, dass wir, was die Spekulation und das Spekulationsverbot, das in der Finanzverfassung ausgesprochen wird, betrifft, eine Artikel-15a-Vereinbarung haben, die extreme Lücken aufweist. Das habe ich schon beim letzten Mal angemerkt, möchte aber jetzt noch einmal darauf hinweisen. Das betrifft das fehlende Festlegen von Risikolimits, das betrifft fehlende Risikopuffer. Das betrifft aber auch klare Regelungen und Verantwortlichkeiten im Hinblick auf Risiko­management und Treasury, da scheint noch einiges offen zu sein. Das betrifft aber auch das Berichtswesen und insbesondere das Berichtswesen, das zur Umsetzung in die Hände des österreichischen Koordinationskomitees gelegt wurde, was Form und Inhalt anlangt.

Was nützt es, wenn die Kontrolle dem österreichischen Koordinationskomitee über­tragen wird, dem eine Kontrollgruppe zur Seite gestellt wird, wenn erst irgendwann einmal Form und Inhalt dessen, was in diesen Berichten stehen soll, durch das österreichische Koordinationskomitee beschlossen werden? Diese Dinge brauchen wir doch jetzt und sofort! Es reicht auch nicht, einzelne Finanzgeschäfte zu melden. Die 15a-Vereinbarung stellt aber nur ab auf das Melden von Finanzgeschäften. Das ist doch viel zu wenig! Was wir brauchen, ist, dass wir feststellen können, wie sich diese Finanzgeschäfte verändert haben. Das können wir nur dann feststellen, wenn wir wissen, wie die Marktwerte dieser Finanzgeschäfte sind, wie die Marktwertver­änderun­gen dieser Finanzgeschäfte sind, und dazu braucht es Transparenz in Form eines modernen Rechnungswesens, das alles offenlegt, was es in diesem Zusammenhang offenlegen muss und sollte. (Beifall bei den Grünen. – Zwischenruf des Abg. Kopf.)

Herr Klubobmann Kopf, Sie sagen, Vorarlberg hat das schon alles. – Ja, im Innenver­hältnis, aber im Außenverhältnis liegt das, Herr Klubobmann Kopf, alles nicht vor! Die Landtagsabgeordneten haben keine Ahnung von der dortigen Ertragsrechnung, sie haben keine Ahnung, wie die Bilanz erstellt wird, weil sie die Bewertungsregeln nicht kennen. Und darum geht es.

Es wurde zwar gestern ein Fortschritt in der Hinsicht erzielt, dass jetzt endlich die Frage von Form und Gliederung in Bezug auf die Regelung von Voranschlägen und Rechnungsabschlüssen aus der Finanzverfassung herausgenommen werden soll, aber auf der anderen Seite wurde das dann wieder in der Form abgeschwächt, dass das nun nicht mehr eine Verordnungsermächtigung der Bundesministerin für Finanzen in Zusammenarbeit mit dem Rechnungshof sein soll, sondern es wurde erneut auf eine 15a-Vereinbarung zurückgegriffen, und da weiß ich schon vorab genau, was dabei herauskommen wird. – Da wird gar nichts herauskommen (Beifall bei den Grünen), denn Sie, Herr Klubobmann Kopf, sind in der Geiselhaft Ihrer Bundesländer!

Das ist auch der Grund dafür, dass die Ergebnisse, die gestern ausverhandelt worden sind, hier heute nicht beschlossen werden, was nicht heißt, dass ich dafür wäre, dass diese Regeln beschlossen werden. Sie sind viel zu schlecht und bringen viel zu wenig, um ein wasserdichtes Spekulationsverbot in diesem Lande durchzusetzen. (Präsident Neugebauer gibt das Glockenzeichen.)

Wenn Sie das „Casino Pröll“ schließen wollen, dann befreien Sie sich endlich aus der Geiselhaft der Landeshauptleute und machen wir eine wasserdichte Regelung! Das sind wir den Steuerzahlerinnen und Steuerzahlern schuldig. – Danke sehr. (Beifall bei den Grünen.)

11.28


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Krainer. – Bitte.

 


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