Jetzt frage ich Sie, Frau Ministerin: Im Gesetz steht nichts von einer Direktförderung. Im Gesetz steht eindeutig – und ich zitiere hier das Gesetz, § 33 Abs. 5 –:
„Bei Einkünften aus einem bestehenden Dienstverhältnis stehen folgende Absetzbeträge zu:“
Da steht dann unter Punkt vier der Pendlereuro. – Das ist ein Absetzbetrag, Herr Kollege. (Abg. Wöginger: Das ist ohnehin das Gleiche!) – Nein, das ist nicht das Gleiche, Herr Kollege, das ist eben nicht das Gleiche! Sie und Ihre Propaganda suggerieren andauernd, dass jeder anspruchsberechtigt ist für diesen Pendlereuro, und das ist eben nicht so, weil es ein Absetzbetrag ist. (Beifall bei BZÖ und Grünen.) Es ist ein Absetzbetrag, und wieder fallen die kleinen Einkommen durch den Rost, wieder fallen die Kleinen durch! Die kriegen ihn nicht! Das ist der Schmäh, den Sie und ihre FCGler hier verbreiten.
Die FCGler transportieren das auch heute noch auf der Homepage der FCG – ich zitiere –: Von der Pendlerpauschale profitieren derzeit jene mehr, die mehr verdienen. – Zitatende.
Und weiter: Das ist unsozial und unausgewogen. – Sagt die FCG. Die schießt ihre eigene Lösung durch Sonne und Mond, und dann sagen Sie eine Unwahrheit auf Ihrer Homepage, denn da steht – Zitat –:
Das neue Modell ist unschlagbar einfach und durchschaubar: Die Kilometeranzahl der einfachen Fahrtstrecke eines Pendlers multipliziert mit 40 ergibt den Förderbetrag. – Zitatende.
Wo steht denn das? Das steht heute auf der Homepage Ihrer Fraktion: multipliziert mit 40. Wo? – Nichts mit 40!
Wenn einer heute 60 Kilometer fahren muss, einfache Strecke, kriegt er einmal im Jahr 120 € als Absetzbetrag, als Absetzbetrag. Das ist das, was auch der Frau Müller in Kärnten bleibt, wenn sie 14 Kilometer einfache Wegstrecke hat. Wissen Sie, was die im Jahr kriegt? – 28 € als Absetzbetrag! Wissen Sie, was sie da herauskriegt? – 3 oder 4 € kriegt sie da im Jahr heraus. Das ist in Wirklichkeit Ihre Lösung, und das ist ein Hohn und ein Skandal gegenüber den Menschen, die auf ihr Auto angewiesen sind und die Tausende an Euros zahlen müssen. Das muss man jetzt einmal sagen. (Beifall bei BZÖ und Grünen.)
Dazu kommt die Ungerechtigkeit beim Einkommen. Nehmen wir zwei Beispiele: Wenn jemand 1 000 € verdient, dann kriegt er jetzt einen jährlichen Förderbetrag von insgesamt 400 € – 290 € mehr als zuletzt. Wenn jemand 5 000 € verdient, wissen Sie, was er da kriegt? – 1 586 € plus den Pendlereuro, den ich vorher erklärt habe. – Ja, ist das sozial gerecht, meine Kollegen von der SPÖ? Ist das soziale Gerechtigkeit, dass die Kleinen so viel weniger kriegen, aber die, die mehr verdienen immer mehr?
Es schreibt ja auch Chefredakteurin Alexandra Föderl-Schmid im „Standard“ unter dem Titel „Zeiten fokussierter Unintelligenz“ – das haben wir heute auch schon einmal gehört, ich zitiere –:
„Fast ein Viertel der Bezieher der Pendlerpauschale verdient mehr als 50.000 Euro brutto jährlich. Damit profitieren Besserverdiener stärker als Menschen mit niedrigerem Einkommen. Diese Schieflage ist auch der SPÖ bekannt.“
Das ist Ihnen bekannt, schreibt sie da. (Bundesministerin Dr. Fekter: Und wie viel zahlen die an Steuern?)
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