Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 85

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

12.30.44

Abgeordneter Ing. Peter Westenthaler (BZÖ): Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es wird hier ein System fortgeschrieben und nicht geändert, Herr Kollege, das schon bisher massiv ungerecht und unfair war und sehr kompliziert. Die Frau Ministerin hat im Ausschuss ehrlicherweise zugegeben, dass es jetzt noch komplizierter wird. Ich weiß nicht, ob es der Sinn eines neuen Gesetzes ist, dass man alles noch komplizierter macht, aber es bleibt auch diese Unfairness, auf die die Frau Kollegin Moser hingewiesen hat, bestehen.

Das verstehen wir auch nicht – da schaue ich vor allem in die Reihen der Sozial­demokratie, die offenbar überhaupt nur ein spärliches Interesse an den Pendlern hat, die es aber wieder einmal zulässt, dass eine soziale Ungerechtigkeit massiv fortge­schrieben wird. Herr Kollege Krainer – der ist ja danach drangekommen –, die Intuition von Bruno Kreisky in den siebziger Jahren zur Einführung der Pendlerpauschale und der Pendlerabgeltung war, wenn man so will, jenen Arbeitern, und hier vor allem den Bauarbeitern – das war die eigentliche Idee –, die zu ihrer Arbeit in die Ballungszentren einpendeln und auspendeln müssen, eine Unterstützung zukommen zu lassen. Das war eigentlich der Sinn: Die Untersten, jene, die am wenigsten verdienen und die aufgrund der Belastung ihrer Wegstrecke am meisten durch die Finger schauen, zu unterstützen.

Das ist heute alles nicht mehr so, Herr Kollege. Heute ist es völlig anders. Heute bleiben genau jene, die am wenigsten verdienen, rund 1,5 Millionen erwerbstätige Öster­reicher, die unter 12 000 € im Jahr fallen, auf der Strecke. Sie kriegen zwar 140 € im Jahr vergütet, aber das ist ein Tropfen auf dem heißen Stein, wenn man hier bedenkt, dass  (Abg. Tamandl: Es sind 400 €!) – Sie kriegen ja bis jetzt auch schon etwas, also 140 € zusätzlich durch diese Lösung. Ja, dann sind es eben 400 €, aber wissen Sie, was eine Frau 

Ich habe hier ein Beispiel, ich werde Ihnen gleich ein Beispiel nennen, weil ich glaube, man versteht es mit Beispielen besser. Ich habe hier so ein Beispiel, das von der Arbeiterkammer stammt, deswegen zitiere ich es auch:

Frau M., die gibt es nämlich wirklich, ist 36 Jahre alt, Krankenschwester, mit einer kleinen Tochter, hat einen Pkw und ist darauf angewiesen, dass sie von Grafenstein in Kärnten ins Klinikum Klagenfurt pendelt, 14 Kilometer, eine Richtung; monatliches Nettoeinkommen: 1 071 €.

Und jetzt bitte gut anschnallen, wenn ich Ihnen sage, was das Pendeln für diese Frau bedeutet. Das bedeutet laut Arbeiterkammer – Sprit plus Autokosten, inklusive der Entwertung, die natürlich dazugezählt werden muss, wenn ich jeden Tag pendeln muss – 3 204 € netto Belastung im Monat. (Rufe bei der ÖVP: Im Jahr!) – Im Jahr, richtig, im Jahr; Entschuldigung, ich korrigiere: nicht im Monat, im Jahr, das sind Jah­res­zahlen.

Sie kriegt, bis jetzt schon, eine Pendlerpauschale von 135 € jährlich, dann kriegt sie einen verkürzten Fahrtkostenzuschuss – dank des segensreichen Wirkens des Herrn Landeshauptmannes Dörfler, der nämlich in Kärnten den Fahrtkostenzuschuss von 95 € auf 50 € gekürzt hat – von 50 € im Jahr, die kriegt sie auch noch geschenkt. Da bleiben am Ende 3 018 € pro Jahr an Belastung für diese Frau.

Diese Frau kriegt jetzt zum Beispiel diesen wunderbaren Pendlereuro als Absetz­betrag. Da kommen wir auch auf einen Punkt! Der Herr Kollege hat uns gerade gesagt, das Geld kriegt jeder bar auf die Hand zurück, das ist ein Nettobetrag, zwei Euro pro Kilometer, also die Wegstrecke mal zwei. Ich finde das nur im Gesetz nicht, Herr Kollege!

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite