Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 84

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künftig zwei Drittel der Pendlerpauschale und auch des Pendlereuro. Pendelt jemand nur einmal in der Woche, bekommt er ein Drittel des zur Verfügung stehenden Betrages. Das ist eine Ausweitung, eine wesentliche Verbesserung, meine Damen und Herren, vor allem für Teilzeitkräfte und für Frauen. Hier setzen wir bewusst ein wichtiges Signal in diese Richtung. (Beifall bei der ÖVP.)

Dritter wesentlicher Punkt: Wir verdoppeln den Pendlerzuschlag. Es gibt viele Teilzeit­kräfte, vor allem auch viele Frauen, die unter 1 200 € brutto im Monat verdienen, die nicht lohnsteuerpflichtig sind. Sie haben bis dato maximal 141 € Pendlerzuschlag im Jahr erhalten. Sie bekommen jetzt bis zu 290 €. Das heißt, das ist mehr als eine Verdoppelung. Und mit den 110 € Negativsteuer kommen diese Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf bis zu 400 €. Das ist eine Verdoppelung in diesem Bereich. Das sind keine Peanuts, Frau Kollegin Moser, das sind wichtige Maßnahmen für Frauen und für Teilzeitkräfte. (Beifall bei der ÖVP.)

Vierter Punkt, meine Damen und Herren: Wir setzen das Jobticket um. Das Jobticket gilt jetzt für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die Arbeitgeber können jetzt auf freiwilliger Basis den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Fahrkarten für öffentliche Ver­kehrsmittel steuerfrei zur Verfügung stellen. Das heißt, die Unternehmen können die Aufwendungen steuerlich absetzen und für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ist das Jobticket von der Lohnsteuer und der Sozialversicherung befreit. Das ist eine wichtige ökologische Komponente, Frau Kollegin Moser, daher verstehe ich nicht, wieso Sie diesem Paket nicht zustimmen können. (Zwischenruf der Abg. Dr. Moser.)

Fünfter Punkt, meine Damen und Herren: Es wird ein Pendlerrechner installiert. Ich glaube, das ist ganz wichtig, auch im Sinne der Vereinfachung und des Bedienens für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Es wird beim Finanzministerium ein Pendlerrechner installiert, in dem man den Wohnort eingibt, die Adresse des Wohn­ortes, die Adresse des Arbeitgebers und dann herausgerechnet bekommt, wie groß die Entfernung in Kilometern ist. Somit hat man auch die öffentlichen Verkehrsmittel hinterlegt und weiß, welche Pendlerförderung man pro Jahr erhält.

Das ist, meine Damen und Herren, eine wesentliche Verbesserung. Die Frau Bundes­ministerin erhält auch eine Verordnungsermächtigung im Bereich der Zumutbarkeits­bestimmungen. Wir vom ÖAAB haben einen Vorschlag unterbreitet, weil die der­zeitigen Lösungen kompliziert und zum Teil auch ungerecht sind. Die Zumutbarkeit muss mehr an die Entfernung gekoppelt werden, und ich vertraue auf die Frau Minis­terin, dass sie von dieser Verordnung auch Gebrauch machen wird, um das System im Sinne der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu vereinfachen und transparenter zu gestalten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese sehr gute Regelung für die Pendlerin­nen und Pendler tritt rückwirkend ab 1. Jänner 2013 in Kraft. Die Betriebe müssen die Aufrollungen bis 30. Juni 2013 durchführen.

Es ist eine wichtige Maßnahme für die arbeitenden Menschen, die ihr eigenes Fahr­zeug tagtäglich benötigen, um zum Arbeitsplatz zu gelangen. Daher bin ich wirklich sehr froh über diese Beschlussfassung für die Pendlerinnen und Pendler. Ich bedanke mich bei allen, die mitgewirkt haben, in erster Linie beim Finanzministerium, bei den Beamten, aber auch beim Koalitionspartner, dass diese wichtige Maßnahme heute umgesetzt werden kann. (Beifall bei der ÖVP sowie der Abg. Schönpass.)

12.30


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Ing. Westen­tha­ler. – Bitte.

 


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