Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 94

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Abän­derungsantrag in zweiter Lesung eine Einschleifregelung vorsehen. – Danke! (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.02


Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Als nächster Redner gelangt Herr Abgeordneter Dolinschek zu Wort. 4 Minuten Redezeit. – Bitte.

 


13.02.57

Abgeordneter Sigisbert Dolinschek (BZÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundesminister! Herr Staatssekretär! Sehr geehrte Damen und Herren! Frau Bundes­minister, in all Ihren Ausführungen, wie immer Sie oder Ihre Kollegen von den beiden Regierungsparteien es hier auch darstellen, ich muss Ihnen trotzdem sagen, dass das derzeitige System der Pendlerpauschale, das sich an der steuerlichen Absetzbarkeit orientiert, die Wenigverdiener massiv benachteiligt und die vorliegende Gesetzesände­rung dies im Wesentlichen auch nicht ändert.

Auf der Strecke bleiben die Wenigverdiener, die Teilzeitarbeitskräfte, jene, die keine Lohnsteuer zahlen. (Abg. Silhavy: Das ist nicht wahr!) – Frau Kollegin, jene, die unter der steuerlichen Freigrenze liegen, bekommen nur gewisse Almosen. (Bundes­minis­terin Dr. Fekter: Sie kennen sich nicht aus!)

Das Ganze stützt sich auch auf Studien der Arbeiterkammer. Wir haben alles von der Arbeiterkammer, wie sie das mit verschiedenen Beispielen berechnet hat, Frau Kolle­gin Silhavy, und das müssten eigentlich auch Sie kennen! Es ist so, dass auch die Leute von der Arbeiterkammer damit unzufrieden sind und massiv jene Leute benach­teiligt werden, die Teilzeitkräfte sind.

Frau Bundesminister, wenn Sie tatsächlich etwas machen wollen für die Leute und eine Steuersenkung durchführen wollen, dann machen Sie eine Steuersenkung für den Mittelstand, denn dieser ist in Österreich extrem belastet! Das ist die Wahrheit! (Beifall beim BZÖ.)

Sozial ausgewogen sind diese Pendlerpauschale und der Verkehrsabsetzbetrag auf keinen Fall, denn: Sie haben erwähnt, die Steuerlast wird gesenkt für jene, die keine Steuer zahlen, die bekommen eine Förderung, und die Teilzeitkräfte bekommen eine aliquotierte Pendlerpauschale – ja, das stimmt schon, das ist aliquotiert; wenn man elf Tage im Monat arbeitet, hat man noch die volle Pendlerpauschale; wenn man nur acht Tage im Monat arbeitet, hat man nur mehr zwei Drittel; und wenn man vier Tage im Monat arbeitet, hat man nur mehr ein Drittel –, und weiterhin wird diese Pauschale nur unter der Voraussetzung eines steuerlichen Einkommens gewährt.

Man muss also zuerst einmal das Einkommen haben – da ist von Förderung keine Rede, Frau Bundesminister; das ist Tatsache.

Interessant ist auch, dass der ÖAAB-Obmann Klikovits in der ÖAAB-Zeitung inseriert: 1 € pro Kilometer Arbeitsweg im Jahr für hin und retour, von der Wohnung zur Arbeitsstätte, als Absetzbetrag – also direkt, und zwar unabhängig vom Einkommen –, sowohl für Bezieher der kleinen als auch der großen Pendlerpauschale.

Das heißt, sozusagen nach seiner Doktrin, als Direktförderung, also einkommens­unabhängig, direkt in die Geldbörse. – Na, das schaue ich mir einmal an, ob das so ist. Das ist einfach Vorspiegelung falscher Tatsachen, geschätzte Damen und Herren!

Wenn ich mir dann denke, dass in den letzten Jahren die Mineralölsteuer zweimal erhöht worden ist, so kompensiert diese Pauschale jetzt nicht einmal das. Nehmen Sie wenigstens die Mineralölsteuer zurück, das wäre schon einiges, denn der Pendler­zuschlag kompensiert das nie im Leben!

 


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