Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 119

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irgendeiner Form benachteiligt waren, weil bei gleichen Voraussetzungen einfach mehr Männer diesen Test geschafft haben. Da ist man hergegangen und hat gesagt: Wir müssen hier etwas in einer Gender-Art machen!, und man hat begonnen, eine Um­stellung vorzunehmen. Man hat gesagt, am Ende des Tages muss 50 : 50 heraus­kommen.

Eine genaue Beschreibung, in welcher Art und Weise die Auswertung vorgenommen worden ist, hat es nicht gegeben. Das hat man den Kandidaten erst nach Absolvierung des Tests gesagt. Faktum ist, dass hier mit ungleichem Maß gemessen worden ist: Mädchen, die schlechter abgeschnitten haben, haben den Test bestanden, Burschen, die besser waren, haben ihn nicht bestanden.

Das hat zu einer ganzen Kaskade von Auswirkungen geführt: Es hat natürlich zu Klagen geführt. Dann hat auch der Minister reagiert, eine Veränderung angekündigt und den benachteiligten Burschen zugesichert, dass sie zumindest noch in das System hineinkommen. Und vor Weihnachten hat es im Senat eine Abstimmung gegeben. Von den 26 Mitgliedern, die anwesend waren, haben 13 dafür gestimmt, zwölf dagegen, es gab eine Enthaltung. Das ist dann von der Universität, vom Rektorat, als Pattsituation ausgelegt worden: Weil 13 dafür und zwölf dagegen waren, hat man gesagt: Nein, wir lehnen das ab. Die Entscheidung ist negativ ausgegangen.

Damit hat die Universität gegen – ich sage das jetzt in aller Kürze – mehrere Bestim­mungen verstoßen. Wir haben ja auch eine Satzung, und in der Satzung der Uni­versität Wien steht zum Beispiel drinnen:

„Die Medizinische Universität Wien orientiert sich an den Zielen einer humanen Gesellschaft und bekennt sich zum Prinzip der Gerechtigkeit und der Gleichheit aller Menschen, ungeachtet ihres Geschlechts “ – ist verletzt worden. „Die Medizinische Universität beachtet zur Erfüllung ihrer Aufgaben das Prinzip der Chancengleichheit für alle Studierenden “ – ist verletzt worden. „Die Medizinische Universität Wien bekennt sich zur Beachtung der Grundsätze des Gender-Mainstreaming und der Gleich­stellung “ – ist verletzt worden. Es war natürlich keine Gleichstellung, sondern schlicht und einfach eine Bevorzugung.

Darüber hinaus hat die Medizinische Universität auch noch gegen Artikel 3 des Staatsgrundgesetzes sowie § 2 – ihre eigenen leitenden Grundsätze – und § 3 – Aufgaben – des Universitätsgesetzes 2002 verstoßen.

Ich fasse es noch einmal zusammen: Aus einer ideologischen Verirrung heraus hat man ganz bewusst eine Rechtsbeugung vorgenommen.

Herr Minister! Sie sagen, Sie können nichts tun. – Ich behaupte, Sie können schon etwas tun, denn es gibt die Zielvereinbarungen, die zu verhandelnd sind. Zwar nicht jedes Jahr, aber letztes Jahr, im Dezember, sind Zielvereinbarungen ausgehandelt worden. Da hätten Sie ein Druckmittel in der Hand gehabt.

Ich resümiere noch einmal: Die Zugangsregelungen sind nur ein kleines Segment des neuen Universitätsgesetzes, das verletzt wurde. Das Staatsgrundgesetz ist verletzt worden, die Präambel der Satzung ist verletzt worden, das Leistungsprinzip ist verletzt worden, die Bestimmungen zur Frauenförderung sind verletzt worden und – zum Schluss – das akademische Prinzip ist gröblich verletzt worden.

Was ich damit sagen möchte: Wir werden mit diesem Gesetz schlechte Gewohnheiten einzementieren. Das, was wir wollen – der freie Zugang – wird abgeschafft werden. Wir werden diesem Gesetz nicht zustimmen. Wir fordern vielmehr eine Rücküberweisung an den Ausschuss, um es dort mit allen Stakeholdern in aller Ruhe noch einmal ordentlich diskutieren zu können. (Beifall bei der FPÖ.)

14.21

 


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