Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 120

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Nächste Rednerin: Frau Abgeordnete Mag. Cortolezis-Schlager. Freiwillige Redezeitbeschränkung: 4 Minuten. – Bitte.

 


14.22.05

Abgeordnete Mag. Katharina Cortolezis-Schlager (ÖVP): Herr Vorsitzender! Herr Bundesminister! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen und Zuschauer! Es liegt uns heute eine wichtige Novelle des Universitätsgesetzes vor. Sie ist lange geplant und vorbereitet worden. (Abg. Kickl: Ein Pfusch von vorne bis hinten!) Sie ist ein Schwerpunkt dieser Legislaturperiode und sie stellt die Weichen für ein neues Modell der Universitätenfinanzierung. Ich würde sagen, der Beitrag davor hat wenig auf das Gesetz Bezug genommen, daher werde ich das nun an dieser Stelle tun.

Herr Bundesminister Töchterle, für diese Arbeit möchte ich dir und deinem Ressort ganz, ganz herzlich danken, denn diese große Umstellung hat viel Arbeit erfordert, viel Arbeit an Datenaufbereitung, an Systemumstellung in der gesamten Planung des Ressorts, und dafür ein herzliches Dankeschön auch von unserer Seite. (Beifall bei der ÖVP.)

Dieser Applaus gilt dem Bundesminister, gilt dem Ressort. (Abg. Grosz: Äußerst spärlicher Applaus! Von euch ist ja kaum wer da!) Auch Sie können applaudieren, denn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ressorts haben sich das verdient. (Abg. Grosz: Sollen wir euch helfen, weil ihr nur so wenige seid?)

Lassen Sie mich wieder auf das Gesetz zurückkommen. – Wichtig ist, dass wir den Studienplatz bei der Budgetzuteilung stärker in den Mittelpunkt rücken. Universitäten, die mehr Nachfrage in bestimmten Studienrichtungen und Studienfeldern haben, erhalten auch mehr Budget. Selbstverständlich gibt es auch Grenzen. Auch hier, in diesen Saal, passt nur eine gewisse Anzahl an Abgeordneten, in jeden Hörsaal passt nur eine gewisse Anzahl an Studierenden und auch in jedem Opernhaus ist nur eine gewisse Anzahl an Besuchern möglich. Diese Logik gilt es auch im universitären Kontext umzusetzen, so wie das im Fachhochschulbereich bereits erfolgreich gemacht worden ist.

Was heißt das ganz konkret? – Die Betreuungsrelation pro Studierenden muss eine Größe werden, die die Budgetmittelzuteilung stärker bestimmt. Was muss noch wichtig sein? – Wir müssen überlegen, wie viele Labors wir haben und wie viele Studierende in den Labors wirklich gleichzeitig arbeiten können. Wie schaut die Betreuung aus, wenn man eine Diplomarbeit schreibt, eine Magisterarbeit fertiggestellt hat in der alten Studienordnung, wenn es jetzt neue Studienrichtungen gibt? All das braucht Betreuung durch wissenschaftliches Personal. Diese Relation soll jetzt nach internationalen Standards gemeinsam festgelegt werden. Das ist Norm in ganz Europa.

Was wir hier heute tun, ist nichts anderes, als die Normalität auch für unsere im Wettbewerb stehenden Universitäten in Österreich mit einem ersten Modell, einem ersten Schritt in die richtige Richtung zu ermöglichen und das zu beschließen. Es ist uns besonders wichtig, dass die Studierenden, die sich schon längst in allen Umfragen für klare, transparente, nachvollziehbare Aufnahmeverfahren aussprechen, faire Bedingungen vorfinden. Es darf nicht so sein, dass derjenige, der um Mitternacht am Computer gesessen ist und sich schnell noch wo angemeldet hat, einen Seminarplatz bekommt. Wir wollen für die Studierenden stattdessen faire Studienbedingungen, klare Zuteilungen an die Universitäten und dort, wo ganz einfach die Kapazitäten nicht ausreichen, Aufnahmeverfahren.

Die Aufnahmeverfahren müssen besser werden – keine Frage, dass das an der Medi­zinischen Universität noch nicht ausreichend gut gelöst ist. Ich war mehrere Jahre an einer Kunstuniversität tätig, nämlich an der Kunstuniversität Graz. Dort ist ein ganz ausgezeichnetes, international anerkanntes Aufnahmeverfahren pro Semester durch-


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