Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 130

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Präsident Mag. Dr. Martin Graf: Der von Herrn Abgeordnetem Markowitz einge­brachte Entschließungsantrag ist ausreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Markowitz, Hagen und Kollegen betreffend „Sicherstellung einer transparenten europäischen Forschungsförderung“

eingebracht im Zuge der Debatte zum Bericht des Wissenschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (2142 d.B): Bundesgesetz, mit dem das Universitätsgesetz 2002 geändert wird

Der Jahresbericht über die Ausführung des Haushaltsplans 2012 der Europäischen Union, Kapitel Forschung und andere interne Politikbereiche lässt aufhorchen.

Die wichtigsten Komponenten des Themenkreises sind die Rahmenprogramme für Forschung und technologische Entwicklung, auf die 56 % (bzw. 5 965 Millionen Euro) der gesamten operativen Ausgaben entfallen. Die anderen internen Politikbereiche umfassen das Programm für lebenslanges Lernen, auf das 11 % (bzw. 1 376 Millionen Euro) der gesamten operativen Ausgaben entfallen, sowie das Generelle Programm „Solidarität und Steuerung der Migrationsströme“ (SOLID) mit einem Anteil von 4 % (bzw. 445 Millionen Euro) und das Rahmenprogramm für Wettbewerbsfähigkeit und Innovation (CIP) mit einem Anteil von 2 % (bzw. 258 Millionen Euro).

Bereits im Jahr 2002 wurden im Bereich der universitären Forschung das Sechste und das Siebte Rahmenprogramm für Forschung und technologische Entwicklung als die wichtigsten Instrumente der Europäischen Union zur Förderung von Forschung und Innovation einer Kontrolle unterzogen. Beide Rahmenprogramme wurden mit dem Ziel konzipiert, zur Lissabon-Strategie und zur Strategie Europa 2020 sowie zum Euro­päischen Forschungsraum beizutragen.

Das größte Risiko von Unregelmäßigkeiten bestand bereit zu diesem Zeitpunkt, also im Jahr 2002 darin, dass Zuwendungsempfänger in ihren Kostenaufstellungen überhöhte förderfähige Kosten geltend machen, die nicht durch die Überwachungs- und Kontroll­systeme der Kommission aufgedeckt und anschließend korrigiert wurden.

Dieses Risiko wurde zusätzlich durch die komplexen Vorschriften für die Berechnung der erstattungsfähigen Kosten verschärft. Zudem legen die für die Durchführung zuständigen Stellen die Vorschriften in einigen Bereichen unterschiedlich aus.

Für die Prüfung des Themenkreises Forschung stellte der Hof im Jahr 2012, also genau zehn Jahre später erneut fest, dass 49 % der geprüften Vorgänge fehlerbehaftet waren.

Der Hof stellte weiter fest, dass insgesamt 74 der 150 in der Stichprobe erfassten Vorgänge nicht korrekt durchgeführt wurden. Hauptfehlerquelle sind überhöhte Kosten­angaben der Zuwendungsempfänger für Projekte, die aus den Forschungsrahmen­programmen gefördert werden. Dies stimmt mit den von der Kommission bei ihren Ex-post-Finanzprüfungen aufgedeckten Fehlern überein. Wie vom Hof in früheren Jahren festgestellt sind alle Kostenkategorien – Personalkosten und sonstige direkte Kosten sowie indirekte Kosten – von Fehlern betroffen.

Zu den Personalkosten: Die tatsächlichen Personalkosten sollten anhand eines zuver­lässigen Zeiterfassungssystems berechnet werden. Die Prüfungen des Hofes ergaben Abweichungen zwischen den Arbeitszeiterfassungsbögen und anderen in den Per­sonalakten enthaltenen Angaben (z. B. Aufzeichnungen über Abwesenheiten und


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