Laut § 16 des Finanzmarktaufsichtsbehördengesetzes hat die Bundesministerin für Finanzen die Aufsicht über die Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) dahingehend auszuüben, dass die FMA die ihr gesetzlich obliegenden Aufgaben erfüllt, bei Besorgung ihrer Aufgaben die Gesetze und Verordnungen nicht verletzt und ihren Aufgabenbereich nicht überschreitet.
Rechtsgrundlage der fibeg (Land Niederösterreich Finanz- und Beteiligungsmanagement GmbH) ist das Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG), welches umfassende Kontroll- und Überwachungsfunktionen der FMA begründet.
Wegen Milliardenabgängen aus nö. Landesvermögen laufen seit Jahr und Tag Ermittlungen durch die Strafjustiz, welche die ÖVP mal ignoriert, mal zu vertuschen trachtet. Zu klären ist, wie Privatisierungserlöse des Landes veranlagt wurden. – Die damit beauftragte „Land NÖ Vermögensverwaltung GmbH & Co OG“ ist eine Tochter der fibeg und der landeseigenen Hypo NÖ. Sie ist als Offene Gesellschaft konstruiert. Die Veranlagung erfolgte in vier Spezialfonds, deren eigene Rechnungskreise transparenter Kontrolle entzogen sind. Die Substanz dieser vier speziellen Landes-Fonds schrumpfte von 4,4 Mrd. EUR auf derzeit 3,3 Mrd. EUR. Die Lücke von einer Milliarde Euro ist bis dato offen, stellten die Prüfer des Rechnungshofes Ende 2012 fest.
Erlöse schwinden, die Schulden aber steigen: Wie aus einer aktuellen Anfragebeantwortung der Finanzministerin hervorgeht, sind in Niederösterreich bereits 3,2 Mrd. EUR in privatrechtlich organisierten Schuldengesellschaften geparkt. – Zusätzlich zu den Gemeindeschulden von 3,8 Mrd. EUR und den laut Rechnungshofbericht NOE 2012/3 genannten Landesschulden von 5,6 Mrd. EUR lasten auf den Schultern der Niederösterreicher und Niederösterreicherinnen bereits 12,6 Mrd. EUR an Verbindlichkeiten.
Über diese Fonds wurden als Erlöse aus dem Verkauf von Wohnbaudarlehen getarnte Darlehensaufnahmen – etwa auch aus der Österreichischen Bundesfinanzierungsagentur (ÖBFA) – samt Belehnung sowie Privatisierungserlöse veranlagt. Eine Personengesellschaft wie diese fibeg-/Hypo-Tochter kann aber gemäß BWG keine Bankenkonzession haben. Alleine Kapitalgesellschaften, Genossenschaften und Sparkassen sind Bankenkonzessionen vorbehalten. Neueste Presseberichte erhärten den Verdacht, dass die fibeg samt Tochtergesellschaften verbotenerweise ohne Banklizenz spekuliert hat. Die Geschäfte der fibeg werden zudem von der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft untersucht.
Wenn also der nö. Landeshauptmann Erwin Pröll – wie am vergangenen Sonntag im ORF – behauptet, dass weder seine Landesregierung noch sonst ein politisch Verantwortlicher von FMA-Prüfungen wüssten, so wäre es an der Zeit, dass das verantwortliche BMF dem Parteifreund das Bewusstsein schärft.
Die auf papierenen Gesetzesbuchstaben als unabhängig bezeichnete FMA prüft also, ob die fibeg zu ihren verlustreichen Geschäften überhaupt berechtigt war. Ohne über eine Konzession laut Bankwesengesetz zu verfügen, wären Bankgeschäfte als unerlaubter Bankbetrieb verwaltungsrechtlich strafbar. Die FMA gibt zum laufenden Verfahren gegen die fibeg keine Auskunft.
Papiertiger FMA bei Pröll handzahm
Pikanterweise kam es just dieser Tage zu einem „fliegenden Wechsel“ des ehemaligen Fekter-Sekretärs Klaus Kumpfmüller von der ÖBFA in den FMA-Vorstand. Der bisherige ÖVP-nahe FMA-Vorstand, wurde an die Nationalbank weitergereicht. Dabei war dessen Vertrag noch bis 2014 gültig.
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