Die Bestellung von Kumpfmüller ist ein brisantes Beispiel für persönliche Vernetzung in Banken, Bund und Ländern. Er war Sekretär von Maria Fekter als diese noch Staatssekretärin im Wirtschaftsministerium war. Danach arbeitete er für die Hypo OÖ sowie die Raiffeisenlandesbank OÖ und wurde schließlich im Jahr 2011 von der frisch gekürten Finanzministerin Fekter in den Vorstand der ÖBFA bestellt. Es wäre transparent zu machen, ob der neue FMA-Vorstand Karriere machte aufgrund seiner Unabhängigkeit und fachlichen Kompetenz, oder eher wegen seines persönlichen Naheverhältnisses zur ÖVP-Finanzministerin? – Am 14. Februar wurde Kumpfmüller als neuer FMA-Vorstand gekürt – die Bewerbungsfrist endete am 8. Februar. Die anderen neun Kandidaten für den Spitzenjob blieben im Rekrutierungsverfahren gegen den Fekter-Adlatus offenbar chancenlos.
Es liegt also der Verdacht nahe, dass der bisherige ÖBFA-Vorstand Kumpfmüller von „seiner Ministerin“ nun in die FMA umdirigiert wurde. Es wird zu beobachten sein, ob die FMA unter seiner Führung bei ebenso illegalen wie verlustreichen Spekulationen mit öffentlichen Mitteln – die alle Steuerzahler betreffen – die Verfehlungen auch lückenlos aufklärt.
Die Bestellung von Kumpfmüller ist ein brisantes Beispiel für persönliche Vernetzung in Banken, Bund und Ländern. Kumpfmüller hatte bis vor seinem von Fekter ermöglichten Wechsel in die FMA noch betont, dass Salzburg vertragswidrig mit ÖBFA-Krediten spekuliert habe. Jetzt stellt sich heraus, dass die Bundesagentur in die Veranlagungen eingebunden war und ist. Die ÖBFA verteilt also nicht nur am Finanzmarkt aufgenommene Gelder an die Länder, sie macht weiterhin bei der Spekulation mit. Und das obwohl die ÖBFA nach einem 2009 aufgeflogenen Skandal strengeren Veranlagungsregeln unterworfen wurde.
In das von einer SPÖ-Landeshauptfrau geführte Salzburg hat Fekter eine „Troika“ aus Experten von Finanzministerium, Rechnungshof und ÖBFA entsandt. – Beim (noch) tiefschwarzen Niederösterreich regiert offenbar Fekters Parteiräson.
Schuldenmacherei als Geschäftsmodell
Die verantwortungslose bis korrupte Schuldenmacherei ist der Offenbarungseid eines reformunfähig gewordenen Parteiensystems. Anstatt strukturelle Reformen im heimischen Finanzsystem einzuleiten und umzusetzen, wird der in den Staatsbankrott führende Kurs fortgesetzt. Seit vor mehr als zehn Jahren erstmals Schulden in außerbudgetäre Einrichtungen ausgelagert wurden gibt es auf Bundes-, Länder- und Gemeindeebene bereits rund 3000 privatrechtlich organisierte außerbudgetäre Einrichtungen. Die öffentliche Hand haftet sowohl für deren Schulden als auch für deren Geschäftsführung.
An die für verantwortungslose Aufsicht zuständige Frau Bundesministerin für Finanzen stellen die unterfertigten Abgeordneten daher folgende
Dringliche Anfrage
1. Die FMA hat laut § 143 des InvFG 2011 die Einhaltung des § 5 InvFG zu überwachen. Dieser besagt, dass die Erbringung der Tätigkeiten einer Verwaltungsgesellschaft mit Sitz im Inland einer Konzession durch die FMA bedarf. Eine Verwaltungsgesellschaft darf außer den in Abs. 2 InvFG genannten Tätigkeiten und Geschäften, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind, sowie den Tätigkeiten, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Konzessionserfordernis stehen, keine anderen Tätigkeiten ausüben. In welcher Art und Weise hat die FMA hinsichtlich der Tätigkeiten der fibeg die Einhaltung des § 5 InvFG überwacht?
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