Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 137

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2. Welche Begründung gibt es dafür, dass die fibeg trotz Aufsichtspflicht der FMA Geschäfte tätigen konnte, die laut Bankwesengesetz eine Bankenkonzession vor­schreiben?

3. Hat die fibeg laut § 151 InvFG eine beabsichtige Erweiterung ihres Geschäfts­gegenstandes der FMA schriftlich mitgeteilt? Wenn nein, warum nicht?

4. In Bezug auf Frage 2: Haben die FMA und in weiterer Folge die Bundesministerin für Finanzen aufgrund ihrer Verpflichtung die Aufsicht über die FMA auszuüben, in diesem Bereich ihre Aufsichtspflichten nicht mit der notwendigen Sorgfalt und Genauigkeit wahrgenommen?

5. Können Sie den Verdacht auf unerlaubten Bankenbetrieb der fibeg entkräften? Wenn ja, warum? Wenn nein, warum nicht?

6. Zur Erlangung einer Konzession gemäß § 6 InvFG muss das Unternehmen als Verwaltungsgesellschaft in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung betrieben werden. Werden Aufgaben in einer Weise oder einem Umfang an Dritte übertragen, die dazu führen, dass die Verwaltungsgesellschaft zu einer Briefkastenfirma wird, hat laut § 7 InvFG die FMA die Konzession zurück­zunehmen. Die Land Niederösterreich Finanz- und Beteiligungsmanagement GmbH ist zu 99 % an der Land Niederösterreich Vermögensverwaltung GmbH & Co OG beteiligt. Auf Namen welcher Gesellschaft werden die Veranlagungen für das Land Nieder­österreich abgeschlossen?

7. Liegt für die Land Niederösterreich Vermögensverwaltung GmbH & Co OG eine Konzession gemäß InvFG vor? Wenn nein, warum nicht?

8. Wie begründen Sie, dass die Substanz der vier Fonds, über die die Erlöse aus dem Verkauf der Wohnbaudarlehen in Niederösterreich und aus Privatisierungen veranlagt werden, von 4,4 Mrd. Euro auf 3,3 Mrd. Euro geschrumpft ist?

Kann davon ausgegangen werden, dass der Beirat, welcher diese Geschäfte über­wacht, seine Aufgaben allumfassend wahrgenommen hat? Wenn nein, warum nicht?

Hat die FMA und in weiterer Folge die Bundesministerin für Finanzen aufgrund ihrer Verpflichtung die Aufsicht über die FMA auszuüben, diese Aufsichtspflicht verletzt? Wenn nein, warum nicht?

9. Trotz Beschlusses des niederösterreichischen Landtages über eine konservative Veranlagungsstrategie wurde – in weiterer Folge – zu riskanteren Anlageformen über­gegangen und im Jahr 2008 um die 800 Mio. Euro in alternativen Investments veranlagt.

Hat die FMA und in weiterer Folge die Bundesministerin für Finanzen aufgrund ihrer Verpflichtung die Aufsicht über die FMA auszuüben, diese Aufsichtspflicht verletzt? Wenn nein, warum nicht?

10. Hat die fibeg ihre regelmäßigen Meldeverpflichtungen gemäß § 152 InvFG an die FMA eingehalten? Wenn nein, warum nicht?

11. Klaus Kumpfmüller war bereits zu Ihrer Zeit als Staatssekretärin im Wirtschafts-ministerium Ihr Sekretär. Danach war er bei der RLB OÖ, der Hypo OÖ und schließlich bei der ÖBFA tätig.

War des neuen FMA-Vorstandes Naheverhältnis zur Frau BM sowie die professionelle Vergangenheit bei „ÖVP-nahen“ Banken bei der Personalfindung kein Thema?

 


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