Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 184

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Sie ist es nicht wert! Wissen Sie, was die ist? – Die ist eine Art Querschnittmaterie der Kriminalität und des Disziplinarrechtes. Das ist sie nämlich! (Abg. Höllerer: Es gibt ein laufendes Verfahren!) – Ja, das ist ein laufendes Verfahren. Der Schriftsatz über ihre Widrigkeiten, die sie Jahre und Jahrzehnte machte, bis dass die betroffene Opfer­person wegen Burn-out in Frühpension gehen musste, ist 32 Seiten lang. Keine Zeile konnte widerlegt werden. Ich spreche von Frau Dr. Evelyn Mayer.

Andere Opfer, die Kollege Walser richtig als solche bezeichnet hat, werden in den was weiß ich getreten, dass man vor Wut  – Man muss das lesen:

„Information an meine geschätzten Schulleiterinnen und Schulleiter

Meine Arbeitssituation ist durch ständige haltlose Anschuldigungen in Medien und wiederholte parlamentarische Anfragen unerträglich geworden.“

Sie ist unerträglich geworden! Ihr wurde es unerträglich gemacht? – Na lieb schauen wir aus in der Welt!

Weiters heißt es:

„Dadurch wird meine große Belastung durch das laufende Verfahren gegen die Republik Österreich, in dem ich Nebenintervenientin und Zeugin bin, noch gesteigert. Aus diesem Grund hat die Sektion III angeordnet mich zu schützen

Das ist unglaublich! Sie wird geschützt, die Täterin wird geschützt. Und sie kann jetzt in Frühpension gehen.

Frau Bundesminister, ich weiß, dass Sie in dieser Causa sozusagen kraft Ihrer Zuständigkeit auch eine Art Opferstatus haben, weil Sie das nicht zu verantworten haben, aber Sie sind Oberstes Organ und daher ist es eine durchaus erfreuliche Angelegenheit, Sie im Parlament zu sehen und mit Ihnen die Sache im Wissen zu debattieren, dass Sie das alles selbst auch zuwider finden – jetzt hätte ich noch ein anderes Wort sagen wollen, aber ich unterlasse es.

Das Interessante ist ja, dass diese Frau offenkundig von jeder Art Unrechts­bewusst­sein entfernt ist. Dadurch wieder Querschnittmaterie: Jetzt kommen wir auch von der Kriminalität, vom Strafrecht in die psychiatrische Betrachtung. Ein Mensch, der sich Schulleistung privat zueignet, hat kein Unrechtsbewusstsein, sondern redet noch großartig zurück.

Interessanterweise – noch einmal Querschnittmaterie – sagt eine Strafanzeige bei der Korruptionsstaatsanwaltschaft – man lernt ja bekanntermaßen nie aus –, na ja, die Staatsanwaltschaft hat das eingestellt.

Der von mir apostrophierte Rechtsschutzbeauftragte Dr. Strasser sagt, dass die Ein­ladung zum Geburtstagsfest – Sie haben es zitiert – nicht in den Bereich der Hoheits­verwaltung fällt – das ist eh klar –, sodass der Amtsmissbrauch nach § 302 Straf­gesetz­buch insofern ausscheidet. Passive Bestechung erfordert jeweils einen Zusam­menhang mit einem konkreten Amtsgeschäft – was natürlich bei einer privaten Geburtstagsfeier auch entfällt.

Ich habe da grundsätzlich eine völlig andere Auffassung, denn es ist so: Wenn der Dieb etwas stiehlt und mit der Beute weggeht, dann ist es sein Privateigentum. – Mit dieser Betrachtung kann etwas nicht stimmen.

Jedenfalls habe ich eine neue Strafanzeige bei der Staatsanwaltschaft St. Pölten eingebracht. Dort wurde nicht eingestellt, sondern es wird ermittelt. Nur noch einen kleinen Ausflug in die politische Sphäre, von der Kriminalität wieder hin zur politischen Sphäre, die aber auch einen kriminellen Anschein oder Aspekt hat. Also die Anzeige wird als GZ 5 St 144/12 in St. Pölten behandelt und ist auch inhaltlich verwandt mit


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