Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 186

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Land, in dem wir im Jahr 2013 leben, und es ist echt traurig, dass Sie nach wie vor auf diesem Status unterwegs sind. (Beifall bei den Grünen.)

Vielleicht können Sie auch noch zu einem zweiten Punkt Stellung nehmen, jetzt zwar nicht mehr, aber auch darauf haben Sie ja vorhin nicht Bezug genommen. Einige von uns – ich weiß nicht, ob andere Fraktionen diese auch bekommen haben – haben verschiedene Mails bekommen betreffend die Vorgangsweise des Herrn Quin. Er ist oberster AHS-Lehrergewerkschafter, der auf der niederösterreichischen Landesliste der ÖVP kandidiert, als oberster Gewerkschafter offenbar zeitgleich an der PH studierend ist, aufgrund dieser Funktion als Studierender Zugang zu den Mailadressen dort hat, diese zusammensammelt, ein Massenmail aussendet – das wird sich alles noch klären, dass das mit allen Datenschutzbestimmungen sowieso nicht zulässig ist – und in diesem Massenmail für Vorzugsstimmen wirbt.

Wissen Sie, mit welcher Aufforderung er darin geworben hat? Also abgesehen davon, dass er dort jetzt die große Bildungspolitik macht, schreibt er in diesem Mail: Sie kön­nen Vorzugsstimmen vergeben – und zwar unabhängig von der Parteipräferenz.

Sie wissen genauso gut wie ich, dass das eine Aufforderung zur Wählertäuschung ist. Es kann in Niederösterreich nicht unabhängig von der Parteipräferenz eine Vorzugs­stimme vergeben werden. Jede Vorzugsstimme für den Herrn Quin, auch wenn man die FPÖ oder die Grünen ankreuzt, ist eine Stimme für die ÖVP. Das, was der Herr Quin noch dazu macht, ist Wählertäuschung. Dafür gibt es § 263 des Strafgesetz­buches, die Staatsanwaltschaft wird das zu überprüfen haben.

Auf die Chuzpe muss man auch einmal kommen, einfach herzugehen, die Mail­adres­sen zu sammeln und damit plumpe Wahlwerbung zu betreiben! Und das ist das System, das in Niederösterreich schon die ganze Zeit herrscht.

Und weil es gerade passt und am heutigen Tage aufgekommen ist – man glaubt immer, man hat schon alles erlebt, bis der nächste Fall kommt –:

Der Vorsitzende der niederösterreichischen Landeswahlbehörde heißt? – Erwin Pröll. Da hätte sich jetzt keiner wundern müssen. Erwin Pröll kann das aber nicht alleine machen, er hat jetzt einen Stellvertreter, der das ausübt. Das ist der Herr Landtags­präsident Penz. Auf welche Idee kommt der Herr Landtagspräsident Penz für kommenden Sonntag? – Er gibt heute den Erlass heraus, dass sämtliche Wahlergeb­nisse in Niederösterreich nicht vor 17 Uhr zu veröffentlichen sind, also dass alle anderen Parteien als die ÖVP vor 17 Uhr kein Wahlergebnis bekommen. Er gibt den Erlass heraus, dass entgegen dem Wahlrecht und entgegen den Bestimmungen alle Wahlzeugen in den Gemeinden der Verschwiegenheit unterliegen, sodass vor 17 Uhr offenbar nur eine einzige Partei in Niederösterreich wissen darf, was sich in den Wahlurnen getan hat.

Und um 17 Uhr kommt der ORF und macht eine Hochrechnung. Wunderbar! Ob der ORF die Daten vorher bekommt, das ist ein anderes Kapitel. Was die hochrechnen, wenn sie keine Daten haben, ist ja auch interessant. (Zwischenruf der Abg. Höllerer.) Also offenbar gehen wir immer weiter. Jetzt sind wir so weit, dass in einem Wahl­verfahren – man kann sich auch schon auf die Nationalratswahl einstellen –, wenn die Hochrechnung veröffentlicht wird, alle offenbar noch nichts gesehen haben. Die Innenministerin steht da, hat die Daten, aber alle anderen Fraktionen haben die Daten nicht.

Das, was ihr in Niederösterreich aufzieht, ist wirklich unerträglich! Das ist eigentlich zum Genieren. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der FPÖ.)

18.17

 


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