Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 190

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18.27.43 Fortsetzung der Tagesordnung

 


Präsident Fritz Neugebauer: Wir sind wieder beim 2. Punkt der Tagesordnung.

Zu Wort gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Dr. Zinggl. – Bitte.

 


18.27.47

Abgeordneter Mag. Dr. Wolfgang Zinggl (Grüne): Herr Präsident! Frau Ministerin! Sie vertreten wahrscheinlich den Wissenschaftsminister, der braucht jetzt die letzten Redner und Rednerinnen der Debatte anscheinend nicht mehr; egal.

Wir waren bei den Zugangsbeschränkungen an den Unis. Ich stimme dem Minister zu, wenn er sagt, die Kapazitäten der Universitäten sind begrenzt. Das wissen wir alle. Die Frage ist nur: Welche Möglichkeiten gibt es, dagegen anzukämpfen? Die erste ist, die Zahl der Studierenden zu deckeln, und die zweite Möglichkeit ist, die Kapazitäten zu erweitern.

Da Sie, Frau Ministerin, gerade da sind, frage ich Sie: Können Sie sich vorstellen, dass wir das Gleiche im Unterrichtsbereich haben, dass die Kapazitäten begrenzt sind und Sie dann sagen, wir brauchen jetzt Aufnahmeprüfungen beispielsweise für die Volks­schule oder für die Mittelschule oder die Hauptschule? – Das kann sich niemand vorstellen, aber beim tertiären Sektor, da geht das auf einmal.

Ich weiß schon, die SPÖ möchte die Kapazitäten erweitern und sie möchte, dass mehr Studierende an den Universitäten studieren dürfen, aber sie stimmt jetzt der ersten Variante, der Deckelung, zu. Das verstehe ich überhaupt nicht. Ich weiß nicht, hören Sie sich einmal an, was die ÖVP heute gesagt hat! Das geht doch ganz klar in die Richtung von Obergrenzen, und zwar überall, bei allen Studienbereichen – das hat Frau Franz wörtlich gesagt. Frau Cortolezis-Schlager hat davon gesprochen, dass wie beim Parlament die Anzahl der Sitze begrenzt ist. Ähnliches sagt der Herr Minister.

Es geht in die Richtung, dass überall Grenzen eingezogen werden. Warum brauche ich da jetzt eine Pilotphase? Meinetwegen, haben wir eben. Aber die Evaluation kann nur eines ergeben: Die Evaluation wird ergeben, dass Tausende Studierende nicht das studieren können, was sie studieren wollten, und dass sie dann entweder gar nichts studieren oder ein Jahr verloren haben, weil da ja dann ein Jahr dazwischen ist, bevor sie es woanders probieren können. Und wenn sie dort genommen werden sollten, was unwahrscheinlich ist, ist das auch irgendwann einmal ausgeschöpft, dann gibt es auch eine Obergrenze.

Mit einem Wort, es geht ganz klar in die Richtung Begrenzung der Möglichkeiten für Studierende. Und das ist ein bildungspolitisches Elitedenken, von dem wir Abstand nehmen. Wir sind für die zweite Variante. Wir sind für die Erweiterung der Kapazitäten und dafür, dort einzusparen, wo man einsparen kann.

Da habe ich, da haben wir einen Vorschlag. Die Akademie der bildenden Künste hat uns mitgeteilt, dass dort zwei Leitungspositionen gesetzlich vorgeschrieben sind, eine für die Gemäldegalerie und eine für das Kupferstichkabinett. Ich denke – das muss nicht jetzt sofort sein und niemand soll gekündigt werden –, das könnte vom Gesetz her so erleichtert werden, dass das auch mit einer Person besetzt werden kann.

Deshalb haben wir einen Abänderungsantrag eingebracht, der dem Genüge tun könnte. Der Antrag lautet:

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Universitäts­ge­setz 2002 geändert wird, in der Fassung des Berichtes des Wissenschaftsaus­schusses (2180 d.B.), wird wie folgt geändert:

 


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