Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 193

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merkung: Überall gibt es auch nicht so hohe Steuern und Abgaben wie bei uns, vielleicht sollten wir uns dort auch einmal dem Niveau annähern, das würde dem Österreicher auch helfen, in diese Richtung einmal nachzudenken.

Dann hört man die Lesart der Frau Kollegin Kuntzl, Fraktionssprecherin der SPÖ, die sagt: Pilotprojekt in fünf Studienrichtungen, die Studienplätze werden geringfügig ausgebaut, die Zahl der Studienplätze wird nicht reduziert – das sind alles Zitate der heutigen Rede –, jeder soll nach Möglichkeit sein Wunschstudium beginnen können, der Pilotversuch muss evaluiert werden, das ist alles lange und ausführlich diskutiert worden.

Es mag ja sein, dass das in der Koalition tatsächlich lange geplant, lange diskutiert wurde und vieles andere mehr.

Dann hört man den Herrn Bundesminister Töchterle, der im Wesentlichen sagt: Ein guter Kompromiss zwischen zwei Extrempositionen! – Ist in Ordnung. Dann sagt er – und das war für mich neu, und ich bin ein aufmerksamer Beobachter, auch der Politik rund um die Wissenschaftsagenden; die Frau Kollegin Kuntzl hat das wahrscheinlich auch schon gewusst, aber bis dato auch nicht publik gemacht –, 2010 haben sich Pröll, damals noch Vizekanzler und ÖVP-Chef, und Faymann und die Universitätsrektoren-Konferenz bei einem Gipfel auf das geeignet, was heute vorliegt.

Zumindest für mich war es neu, dass es eine derartige Einigung gegeben hat. (Zwi­schenruf der Abg. Mag. Kuntzl.) Sie haben das sicher auch gewusst und mitgetragen. Ich weiß, wie schwierig es manchmal ist, wenn man in einer Regierung sitzt und die Parteichefs – Sie werden ja bei der Einigung nicht dabei gewesen sein – sich über etwas einigen und man das im Nachhinein erfährt und dann beginnen muss, zurückzurudern, Frau Kollegin Kuntzl. Das ist in diesem Punkt auch so gewesen.

2012 hat es dann ausgiebige Verhandlungen mit dem Koalitionspartner gegeben, sagt der Herr Bundesminister. Das war ein wichtiger Schritt zur Finanzierung der Univer­sität. – So weit, so gut.

Jetzt steht ein Gesetz zur Debatte, das letztlich neun Paragraphen im UG 2002 imple­mentiert, vom § 14a bis zum § 14i. Jetzt lese ich nur einen kleinen Ausschnitt dessen vor, was im § 143 Abs. 30, nämlich bei den Außerkrafttretungsbestimmungen, vorliegt, und dann frage ich den Herrn Bundesminister, wie das irgendjemand als Normadressat überhaupt noch vollziehen können soll, was Sie heute beschließen. Ich glaube, das wissen die meisten hier nicht, weil es Ihnen auch verschwiegen wurde. Es hat kein einziger Redner dazu Stellung genommen, es gab nur Hinweise von den Freiheitlichen. – Da steht:

„An § 143 Abs. 30 werden folgende Abs. 31 bis 34 angefügt:“

Abs. 31 kommt als neuer Absatz, und da steht:

„§ 143 Abs. 22 und 28 treten mit Ablauf des 28. Februar 2013 außer Kraft. § 66 Abs. 1, Abs. 1a und Abs. 1b treten mit Ablauf des 31. Dezember 2015 außer Kraft. Die Bundesministerin oder der Bundesminister hat die Auswirkungen“ – und so weiter.

Im Dezember ist ein Evaluierungsbericht vorzulegen – am 31. Dezember tritt es schon außer Kraft.

In der nächsten Zeile geht es weiter: Abs. 32, zu § 12: Die §§ 14a bis 14g – das sind die, die wir neu implementieren – in der Fassung des Bundesgesetzes, das wir heute zu beschließen haben, sind entweder bis 31. März 2014 verpflichtend zu ändern oder, sollten bis dahin keine Änderungen vorgenommen werden, treten schon wieder außer Kraft.

 


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