Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 192

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Begründung

An der Akademie der bildenden Künste sind die beiden Organisationseinheiten Gemäl­de­galerie der Akademie der bildenden Künste Wien, der die Glyptothek eingegliedert ist und das Kupferstichkabinett eingerichtet. Aufgrund der derzeit gültigen gesetzlichen Bestimmungen muss zwingend jede Organisationseinheit gesondert geleitet werden. Die Novellierung hat das Ziel, dass die Möglichkeit geschaffen werden soll, dass beide Organisationseinheiten gegebenenfalls auch von einer Person geleitet werden können.

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Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Buchmayr. – Bitte.

 


18.32.06

Abgeordneter Harry Rudolf Buchmayr (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Hohes Haus! Die vorliegende Novelle des Universitäts­gesetzes beschreibt letztendlich einen möglichen Einstieg zu einer kapazitätsorien­tierten, studierendenbezogenen Universitätsfinanzierung, ausgehend von einem hohen Niveau in sogenannten Massenfächern.

Sehr positiv ist auch die schrittweise Anhebung um 95 Professuren, um eine An­gleichung der betroffenen Studienfelder an internationale Betreuungskennzahlen zu erreichen. Völlig neu ist, was heute noch gar nicht angesprochen wurde, die wesentlich exaktere Aufsplittung des Universitätsbudgets in die Teilbereiche Lehre, Forschung beziehungsweise Entwicklung und Erschließung der Künste sowie Infrastruktur und klinischer Mehraufwand. Die schrittweise Umsetzung wird durch eine laufende Evaluie­rung begleitet, bestimmt durch einen noch zu definierenden – das ist ein ganz sper­riges Wort – gesamtösterreichischen Universitätsentwicklungsplan. Darin finden sich die prioritären bildungs- und wissenschaftspolitischen Zielsetzungen, die Qualitäts­sicherungsziele, wie auch der Anteil von Absolventinnen und Absolventen, die dann – und das ist auch ganz neu – durch Verordnung des Bundesministers im Einvernehmen mit dem Hauptausschuss des Nationalrates zu beschließen sind.

Ein weiteres wichtiges Datum ist bereits der 31. März 2014. Bis dahin sollten die geplanten Leistungsvereinbarungen für die Periode 2016 bis 2018 bekannt sein. Bei vielen Stellungnahmen zum Entwurf werden, begründet durch sehr viele Fachargu­mente, eine Menge Fragen aufgeworfen. Das ist ein positives Indiz dafür, schon jetzt eine intensivere und breitere Diskussion mit den Betroffenen über die Weiterent­wicklung zu führen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

18.34


Präsident Fritz Neugebauer: Nächster Redner: Herr Abgeordneter Dr. Graf. – Bitte.

 


18.34.25

Abgeordneter Mag. Dr. Martin Graf (FPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Bundesminister! Wir haben es heute hier mit einer Novelle zu tun, die klein an Zeilen oder an Text zu sein scheint, aber am Ende, wie ich meine, nicht nur einen Paradigmenwechsel, sondern auch eine grundsätzliche Änderung der Aus­richtung bei den Universitäten mit sich bringen wird. Das nehmen wir nicht so ohne Weiteres hin, jedenfalls werde ich mich dazu auch noch zu Wort melden.

Bevor ich ins Detail gehe, komme ich einmal zu den Lesarten. Wenn ich mir Frau Kollegin Cortolezis-Schlager gut angehört und mitnotiert habe, hat sie im Wesentlichen gesagt, eine lange geplante Novelle ist jetzt vorliegend, es hat ein Regierungs­übereinkommen darüber gegeben, es gibt eine Systemumstellung. Wie immer hat sie das auch begründet: Es gibt ja überall Zugangsbeschränkungen! – Eine kleine An-


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