Im nächsten Absatz steht, die §§ 14g bis 14i – das sind die restlichen – in der Fassung des heute zu beschließenden Gesetzes sind bis 31. März – das sind 12 Monate, möchte ich nur erinnern –, zu ändern. Sollten bis zu diesem Zeitpunkt keine entsprechenden Änderungen erfolgen, treten sie außer Kraft.
Im nächsten Absatz gibt es wieder eine Außerkrafttretungsbestimmung mit 31. Dezember 2015, bei der wieder im Dezember ein Evaluierungsbericht vorzulegen ist.
Lassen wir das jetzt in aller Kürze noch einmal Revue passieren: Es wird implementiert, es werden die Ziele der kapazitätsorientierten studienbezogenen Universitätsfinanzierung – jetzt deutsche ich es aus, Herr Minister –, in § 14a festgeschrieben, am 31. 3. 2014 schon wieder außer Kraft treten, wenn sie nicht geändert werden. Grundprinzipien der kapazitätsorientierten studienbezogenen Universitätsfinanzierung treten mit 31. 3. 2014 außer Kraft. Sogar die Begriffsbestimmungen in § 14c treten mit 31. 3. 2014 außer Kraft.
Der gesamtösterreichische Universitätsentwicklungsplan, für den in § 14d festgeschrieben ist, was da zu passieren hat, tritt mit 31. März 2014 außer Kraft. Die Zusammensetzung des Globalbudgets – das ist der § 14e – tritt mit 31. März 2014 schon wieder außer Kraft. Die Implementierung der kapazitätsorientierten studienbezogenen Universitätsfinanzierung tritt mit 31. März 2014 außer Kraft; das ist der § 14f. Der § 14g tritt auch im März 2014 außer Kraft. Und der § 14h, der die Zugangsregelungen betrifft, die neu eingeführt werden – wo die Frau Kollegin sagt, fünf Studienrichtungen sind betroffen, da komme ich gleich dazu –, tritt am 31. Dezember 2015 außer Kraft.
Die Studieneingangsphase wird neu reformiert, nachdem sie schon in den letzten vier Jahren zweimal reformiert wurde. Die Universitäten stöhnen vor Administration, weil sie permanent neue Curricula schreiben müssen. Der Student kennt sich nicht mehr aus, befindet sich permanent in neuen Ordnungen. Sie werden jetzt neu geregelt, aber wenn sie nicht bis 31. Dezember 2014, also in einem Jahr, geändert werden, treten sie schon wieder außer Kraft. Das heißt ja, entweder kommen wieder neue, oder sie treten außer Kraft, dann kommt wieder das alte. (Beifall bei der FPÖ.)
Was ist das für ein Gesetz, das wir da beschließen?! Wo ist der Bestimmtheitsgrad, den wir eigentlich brauchen?!
Jetzt komme ich zum Einzelnen. Fünf Studienrichtungen sind betroffen? – Ich kann Ihnen versichern – Anfrage des Herrn Bundesministers, allen Ausschussmitgliedern zugegangen –, 28 Studienrichtungen sind betroffen. (Abg. Mag. Kuntzl: Fünf Studienrichtungen!) 28 Studienrichtungen! Sie können es schönreden. Wir haben bereits derzeit 70 Studienrichtungen, die Zugangsbeschränkungen haben. Ab jetzt haben wir einmal 98 – da beißt die Maus keinen Faden ab – von 237. 40 Prozent aller Studierenden sind davon betroffen. Das sind die nackten Zahlen.
In Wirklichkeit haben Sie auch eine Ausschussfeststellung beschlossen, dass der Herr Bundesminister determinieren soll, was alles noch kommt. Da wird es nur mehr, weniger wird es nicht, Frau Kollegin Kuntzl! Wenn Sie an der Macht bleiben, wird es nicht weniger Studienrichtungen mit Zugangsbeschränkungen geben, sondern mehr, denn es gibt dann schon 98. Und das ist ja das!
Vor allem ist im Gesetz eines schon der ÖVP gelungen, ein Ziel, das die ÖVP seit 2000 verfolgt – wir haben es immer verhindert, Sie sind jetzt umgefallen –, nämlich dass Zugangsbeschränkungen nicht nur möglich sind, sondern dass sie vom Grundprinzip her vorhanden sind (Abg. Mag. Kuntzl: ... hat es keine gegeben?) und es in weiterer Folge vielleicht Ausnahmen geben kann. Heute ist es anders: Freier Hochschulzugang ist das Grundprinzip, und Ausnahmen sind geregelt.
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