Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 195

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Jetzt verweise ich nicht auf die Kunstuniversitäten, die ja Kunsthochschulen waren, wo wir dieses Paket mitgenommen haben. Vielleicht sollten wir wieder zurückkehren zu Hochschulen und Universitäten und dort durchaus auch unterschiedliche Zugangsvor­aus­setzungen treffen. Aber Kollege Karlsböck hat auch ausgeführt, was denn mit Zugangsregelungen passiert, wenn man Apparaten überschießend oft die Möglichkeit gibt, so etwas einzuführen.

Ich habe immer wieder darauf hingewiesen, dass es auch ideologische Barrieren gibt. Das wird immer in Abrede gestellt: So etwas gibt es doch auf Universitäten nicht!, und, und, und. Ich sage Ihnen, was Universitäten in ihren Satzungen und in Verfahrens­bestim­mungen festschreiben. Ich glaube, dass Universitäten gerne bereit sind, ihre Auswahlkriterien in Zukunft auch in diese Richtung zu lenken. Zumindest muss man davor warnen, dagegen auftreten und dem einen Riegel vorschieben.

Wenn ich mir anschaue, was die Bodenkultur – das ist nur ein Beispiel unter vielen – in ihrer Verfahrensregelung für die Erneuerung der akademischen Grade für Diplom­ingenieure und Doktoren an der Bodenkultur im Senat am 25. April 2012 für die Verleihung von Ehrentiteln beschlossen hat: Da haben sie das geregelt. Die Durch­führung regelt der Senat gemeinsam mit dem Rektorat. Sie haben eine Durchführungs­regelung beschlossen, und darin findet sich, wie jemand einen Ehrentitel erhalten kann, und so weiter und so fort. Im letzten Absatz steht dann drinnen – für mich nicht überraschend, denn das ist oft schon der Geist, der da herrscht –, im Abs. 6 im § 1 bei den Durchführungsregelungen: Das Senatsbüro hat zu den Anträgen auf Verleihung von Ehren-Doktoraten oder -Diplomingenieurtiteln eine Stellungnahme des Dokumen­tationsarchives des österreichischen Widerstandes, kurz DÖW genannt, einzuholen.

Was hat das Dokumentationsarchiv für einen akademischen Anspruch, bitte? – Da wird Gesinnung abgefragt bei der Verleihung von Titeln. Herr Bundesminister, vielleicht wissen Sie es nicht, dann schauen Sie es sich an!

Wie wird denn das gemacht? – Ich habe da so ein dickes Buch liegen, das heißt „Handbuch des Rechtsextremismus“. Da kommt man ganz leicht rein, manche Leute. Ich bin da nicht drinnen; vielleicht sollte ich mich hineinreklamieren, weil ich da noch nicht drinnen bin. Aber wenn dann abgefragt wird, wenn man so eine Würde verleiht – Stichwort: Dokumentationsarchiv –, dann wird es vielleicht so sein.

Ich sage nur, wer alles da drinnen ist beim Dokumentationsarchiv. Das trifft nicht nur Freiheitliche, wie man gerne vermeinen mag. Es ist schon Harald Vilimsky drinnen oder Edith Haller, eine ganz gefürchtete Abgeordnete in Pension zum Beispiel. Das nenne ich jetzt einmal. Aber da finden sich auch Leute wie Christof Zernatto, die namentlich genannt werden. (Oh-Rufe bei der FPÖ.) Oder Landeshauptmann Leopold Wagner. Oder der Kameradschaftsbund generell und jeder Funktionär überhaupt, die da genannt und diskreditiert werden aufgrund ideologischer Wertung.

Oder Dr. Alfred Maleta! Erster, Zweiter, Dritter Präsident – 14 Jahre lang war er hier im Haus, ÖVP-Präsident, Abgeordneter zum Nationalrat. Wenn man das Dokumen­tations­archiv befragt, ob er irgendeinen Titel bekommen soll, wird es wahrscheinlich heißen: Nein, der hat eine böse Gesinnung!

Man kommt sehr leicht rein. Wir alle wissen, wie das ist, wenn eine „kommunistische Tarnorganisation“ – so darf man sie nennen, Urteil 1998, rechtskräftig ausjudiziert in Österreich –, eine „Art Privat-Stasi“ (Beifall bei der FPÖ), eingeschaltet wird, wo sich auch der damalige Leiter Neugebauer das Prädikat „Denunziant“ erarbeitet hat und aufgrund dieses Höchstgerichtsurteils auch so genannt werden darf. Und seine Nachfolger sind nicht anders, die natürlich einen akademischen Anspruch haben. Man sehe nur den Doktor oder Dozenten Peham – oder wie heißt er noch immer anders? –, der mit einem Tarnnamen in ganz Österreich herumläuft und ein riesiger Experte ist,


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