Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 196

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

wenn es darum geht, andere ob der Gesinnung zu vernadern, ob sie dann vielleicht reif sind für irgendeinen Ehrentitel oder Doktortitel auf der BOKU. Der wird ja dann befragt, und vieles andere mehr.

Da sage ich: Wir müssen uns davor hüten, dass wir zu viele Instrumente hergeben, wo man Auswahlkriterien trifft, die oft sehr nach der Gesinnung vorgenommen werden. Und das sind nur Beispiele, es gibt ja noch viel mehr an Österreichs Universitäten. Es wird sich bis zu den Studierenden durchschlagen. Das ist die Gefahr, vor der wir stehen!

Dann bin ich lieber beim Prinzip des freien Hochschulzuganges. Wir haben einen freien Hochschulzugang, der schon eine Zugangsbeschränkung hat. Frau Kollegin Kuntzl, ich war immer der Meinung, wir haben die gleiche Ausgangsbasis in dieser Frage – und die SPÖ frage ich da besonders ab –, nämlich: Die Matura ist die Zugangs­voraus­setzung zur Universität! (Beifall bei der FPÖ.) Vielleicht auch noch eine Studienberech­tigungsprüfung oder Lehre mit Matura, gleichgelagerte Fähigkeiten, da sind wir schon dafür, das alles soll es geben, aber im Wesentlichen gibt es einen Zugang.

Jetzt kommt eine neue, die allerdings bald wieder außer Kraft tritt, wenn sie nicht schon wieder geändert wird. Das Prinzip ist normiert und vieles andere mehr. Wer garantiert uns, bitte, dass nicht nach Gesinnung ausgewählt wird? Sie vielleicht? Die einzelnen Senate? Die Rektorate? Die sollen dann die Garantie abgeben, wenn sie unter Druck stehen? – Die holen vielleicht eine Expertise des Dokumentationsarchives ein, und dann darf man schon nicht studieren, wenn man nicht mehr würdig ist, und vieles andere mehr. (Abg. Dr. Fichtenbauer: Wie in der DDR!)

Zumindest ist diese Gefahr nicht auszuschließen und kommt auch vor. Sie können mit dem Kopf nicken – in dem Fall, wo der erste Freiheitliche oder die ersten Sozial­demokraten in einem derartigen Verfahren durch den Rost fallen ob ihrer Gesinnung, werden Sie hier stehen, Ihre gesamte Fraktion, und sich natürlich aufregen. Zu Recht, und Sie werden dann einen Partner an der Seite haben. (Abg. Dr. Jarolim: ... miese Gesinnung!)

Ja, Sie können mir meine Gesinnung vorwerfen. Das tun Sie schon seit vielen, vielen Jahren. Es ist auch kein Problem, wenn Sie das tun. Ich sage nur eines: Ich habe vielleicht eine Gesinnung, die Ihnen nicht gefällt, und die nennen Sie vielleicht mies. Aber Sie werden eine Gesinnung nicht abtöten können. Da können Sie hier wie ein Stehaufmanderl agieren! (Beifall bei der FPÖ.)

Es muss in dieser Republik auch noch jemanden geben, der sich für faire, chancen­reiche, gleiche Verhältnisse einsetzt. Wir haben ja gesehen, was in der Medizinuni­versität in Wien passiert, wenn man sich dann überschießend Gender-Gedanken macht. Es ist noch niemand aus Ihren Reihen auf diese Idee gekommen.

Veterinärmedizin hat auch eine Zugangsbeschränkung. Da werden 25 Prozent in einem persönlichen Gespräch abgetestet, und wenn sie für würdig befunden werden, dürfen sie Veterinärmedizin studieren. So steht es nämlich drin, ich habe es jetzt ein bisschen salopper gesagt. Aber das ist ein Gespräch, und wenn der brav ist oder gute Beziehungen oder die richtige Gesinnung hat, sage ich an dieser Stelle, dann wird er das auch studieren dürfen, und andere schon nicht.

Da habe ich Sie aber nicht schreien gehört! Dort sind 80 Prozent der Erstinskribienten Frauen, die eben durchkommen. Wo ist da die Gleichgewichtung mit 50 zu 50? Wo ist da der Herr Bundesminister, der endlich fordert, dass es auch wieder gleich viele Männer geben muss, die in Zukunft Veterinärmedizin studieren dürfen wie Frauen, und vieles mehr? (Abg. Mag. Kuntzl: Wie schaut es bei den Bewerbungen aus?)

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite