Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 197

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Das macht niemand, und das macht mir Sorge, wenn man immer alles einseitig durch seine parteipolitische Brille sieht. Hier ist ein wirklich fauler Kompromiss, der am Ende ja auch ersichtlich ist, geschlossen worden, sonst hätten Sie ja keine Außerkrafttre­tungs­bestimmungen! Wie viele Gesetze, Frau Kollegin Kuntzl (Abg. Mag. Kuntzl: Das ist ein Pilotprojekt!), haben Sie in diesem Haus schon mitbeschlossen oder bei wie vielen waren Sie dagegen, wo Sie lesen konnten: Wir lassen etwas in Kraft treten, und in einem Jahr tritt es, wenn wir es nicht wieder novellieren, automatisch außer Kraft!? Wie oft kommt das vor? Warum müssen die Universitäten diesen Probegalopp machen? Warum sind das Probierstuben? Warum müssen Sie diese zu Tode adminis­trieren?

Sie gehen von irgendwelchen Zahlen von Studierenden aus, bedarfsorientiert und vieles andere mehr. Wer misst denn den Bedarf? – Betreuungsverhältnisse werden herangezogen. Wenn ich dann an den Herrn Bundesminister die Anfrage richte, wie es mit Nebenbeschäftigungen von Lehrpersonal auf Österreichs Universitäten aussieht, dann kann er mir keine Antwort geben! Wir wissen, dass in Teilbereichen von Studien das Lehrpersonal 50 Prozent Nebentätigkeiten in der Dienstzeit genehmigt bekommen hat und es auch ausübt, sehr viel im klinischen Bereich an den medizinischen Uni­versitäten. Wenn Sie dort das Betreuungsverhältnis verbessern wollen, dann brauchen Sie nur diese Nebentätigkeiten zu streichen, und Sie haben ein zu hundert Prozent besseres Betreuungsverhältnis. (Beifall bei der FPÖ.)

Aber das kann man ja nicht! Da geht man lieber an die Schraube und dreht bei den Studierenden: Wenn wir zu wenige Vollzeitäquivalente haben, brauchen wir eben weniger Studierende – damit die alle ihren Nebenbeschäftigungen nachkommen können! Der Herr Bundesminister hat kein Wissen darüber, wie die Nebenbeschäfti­gungs­situation des Lehrpersonals auf Österreichs Universitäten aussieht, macht aber Betreuungsverhältnisse fest. Und dann diskutiert er nur mit dem Regierungs- und Koalitionspartner, diskutiert jedoch mit den anderen Stakeholdern, mit den anderen Fraktionen in dem Hohen Haus keine Minute!

Anfang Dezember wird der Ministerialentwurf in Begutachtung geschickt. Am 21. Dezember, kurz vor Weihnachten, kommen die Ergebnisse, läuft die Frist ab. Anfang Jänner, nach den Ferien, kommt der Beschluss in den Ministerrat. Dann wird es dem Hohen Haus zugeleitet, und einen Monat später beschließen wir es hier, nachdem wir drei Monate vorher schon eine UG-2002-Novelle von Ihnen vorgelegt bekommen haben – aber nicht das!

Da frage ich Sie: Warum müssen die Universitäten dieses Los erleiden? Und warum gibt es einen Minister, der das aus Prinzip will, weil er in seiner Amtszeit einen Paradigmenwechsel herbeiführen möchte, zumindest zeitlich befristet? – Das ist ihm schon genug, das findet er ausreichend.

Ich sage Ihnen, die Universitäten können nicht planen, die Studierenden können nicht planen. Es geht auf Kosten der Studierenden, es geht auf die Chancengleichheit aller Studierenden, und das ist nicht fair! Dieses Gesetz gehört daher weiterverhandelt, und deswegen haben wir auch einen Rückverweisungsantrag gestellt. (Beifall bei der FPÖ.)

18.53

18.53.10

 


Präsident Fritz Neugebauer: Zu Wort ist niemand mehr gemeldet.

Die Debatte ist geschlossen.

Wir kommen nun zu den Abstimmungen.

Zunächst ist über den vorliegenden Rückverweisungsantrag der Abgeordneten Dr. Graf, Kolleginnen und Kollegen abzustimmen.

 


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