Nationalrat, XXIV.GPStenographisches Protokoll191. Sitzung / Seite 201

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Um den geht es bei diesen Anträgen nicht, sondern hier geht es um einen anderen Bereich, nämlich um die Pflichtpraktika, die im Laufe einer Ausbildung absolviert werden müssen.

Da ist es so, dass in den letzten Jahren die Anzahl der Pflichtpraktika massiv zuge­nommen hat, und zwar deshalb, weil in immer mehr Lehr- und Studienplänen eben solche Pflichtpraktika vorgesehen sind. Es wurden immer mehr und mehr und all das wurde immer komplexer.

Auf der anderen Seite haben wir aber eine rechtliche Situation, die völlig antiquiert ist und genau diesen Anforderungen nicht mehr entspricht. Ich möchte noch einmal ein Beispiel bringen, das ich schon im Ausschuss erklärt habe, wo das ganz deutlich wird: Wir haben auf der einen Seite in den Studienplänen zum Beispiel eine ganz bestimmte Stundenanzahl vorgeschrieben – zum Beispiel 300 Stunden Praktikum –, auf der ande­ren Seite sagen aber die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Begriff „Praktika“, dass keine konkrete Arbeitszeit vorgeschrieben werden darf.

Das heißt, da gibt es eine Diskrepanz zwischen den arbeitsrechtlichen Rahmenbedin­gungen und dem, was die Studienpläne wollen. Da wird deutlich: Wir haben einfach Handlungsbedarf. Wir haben auch den gesetzgeberischen Handlungsbedarf, für moderne Rahmenbedingungen zu sorgen, unter denen faire Praktika stattfinden kön­nen. (Beifall bei den Grünen.)

Es ist bedauerlich, dass die Regierungsparteien, obwohl wir uns in der Problem­definition langsam näherkommen, in dieser Frage nicht auch handeln. Aber wir Grüne bleiben dran, und darum gibt es wieder diese zwei Anträge, die diesmal im Wissen­schafts­ausschuss waren.

Worum ging es da inhaltlich? – Eben um die Forderung nach einem klaren Gesetz – der Titel ist egal, aber wir nennen es das PraktikantInnen-Ausbildungsgesetz –, das klar definiert, was ein Praktikum ist. Damit könnte man verhindern, dass Praktikanten ausgenützt werden, aber auch die mir so wichtige Qualitätssicherung bei der Absolvierung von Praktika sicherstellen.

Was hat das mit dem Wissenschaftsausschuss zu tun? – Bisher ist es leider so, dass sich speziell die Universitäten nicht sehr um die Praktika ihrer Studierenden kümmern. Das heißt, sie schreiben zwar vor, dass diese absolviert werden müssen, unterstützen die Betroffenen dann aber kaum beim Finden eines geeigneten Praktikumsplatzes und kümmern sich auch nicht darum, welche Qualität das Praktikum hat, das da absolviert wird.

Ich bin der Meinung, das muss sich ändern. Es sollten definitiv Standards von Praktika bereits in den Studienplänen fixiert werden. Das heißt, die Universität sollte vorgeben, welcher Qualität ein Praktikum entsprechen muss, damit es akzeptiert wird.

Der nächste Punkt ist – das wurde ohnehin schon von den VorrednerInnen teilweise genannt –, es braucht Beratungsstellen an den Universitäten, wo zum einen über die rechtlichen Rahmenbedingungen, Rechte/Pflichten im Zusammenhang mit Praktika informiert wird, aber auch eben Unterstützung geboten wird beim Finden von geeig­neten Praktikumsstellen.

Das Dritte ist eine Datenbank, in der alle Pflichtpraktikumsstellen nach und nach registriert werden sollen, damit klar ist, was dort tatsächlich gelernt werden kann. Durch die Datenbank soll aber auch die Möglichkeit bestehen, dass Studierende, eben AbsolventInnen von Praktika, diese bewerten können: War das jetzt hilfreich für mein Studium? Wurde ich ausgenutzt? – Oder was auch immer. So eine Datenbank macht sicher Sinn und ist vor allem flächendeckend, im Unterschied zu den nur punktuell vergebenen Gütesiegel-Ansätzen, die wir ja auch schon haben.

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite